Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Stadt Friedberg erlässt aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Juli 2009 (GVBl. S. 400) (FN BayRS 2020-1-1-I) folgende

 

Änderungssatzung zur

 

Satzung über die öffentliche Wasserversorgungsanlage der Stadt Friedberg

(Wasserabgabesatzung)

 

§ 1

 

Die Satzung über die öffentliche Wasserversorgungsanlage der Stadt Friedberg (Wasserabgabesatzung) vom 18.12.1981 in der Fassung vom 01.07.2010 wird wie folgt geändert:

 

In § 21 Abs. 1 wird die Bezeichnung „§ 6 Abs. 2 des Eichgesetzes“ durch die Bezeichnung „§ 2 Abs. 4 des Eichgesetzes“ ersetzt.

 

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 01.05.2011 in Kraft.

 

 

 

Friedberg, den

Stadt Friedberg

 

 

 

Dr. Peter Bergmair

Erster Bürgermeister

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           27

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              27

     

Abwesend:

StR Büchler

StR Güntner

3.BM Losinger

StR Scharold