Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Stadt Friedberg erlässt aufgrund der §§ 2, 10 und 13 des Baugesetzbuches - BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), des Art. 81 der Bayer. Bauordnung – BayBO - (BayRS 2132-1-I) und des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern - GO - (BayRS 2020-1-1-l) die 1. vereinfachte Änderung zum Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 5 für das Gewerbegebiet Derching-West nördlich der Anschluss-Stelle an die Bundesautobahn A 8 im Stadtteil als Satzung.

 

Die vom Baureferat der Stadt Friedberg gefertigte Bebauungsplanänderung vom 15.02.2011 und die Begründung vom 15.02.2011 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           10

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              10

     

 

Abwesend:

 

StR Büchler

FrVe Eser-Schuberth

FrV Rockelmann