Beschluss: geändert beschlossen

1.    Der Antrag auf Vorbescheid V -2011/005 (Abbruch eines Wohn- und Geschäftshauses, Neubau von vier Einfamilienhäusern und eines Wohn- und Geschäftshauses) wird zur Kenntnis genommen.

 

2.    Aufgrund der Lage des Grundstücks im Eingangsbereich der Stadt sowie der Sichtbeziehung zum Schloss und des vorliegenden Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan kann eine baurechtliche Behandlung nach § 34 BauGB nur bei entsprechender Gebäudegestaltung erfolgen. Diese ist für das Wohn- und Geschäftshaus gegeben. Für die vier Einfamilienhäuser ist die Firsthöhe differenziert entsprechend der Höhenentwicklung bezogen auf die Schützenstraße auf 10 m zu begrenzen.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt den Antrag nach § 34 BauGB zu behandeln, sofern seitens des Bauherrn diese gestalterischen Maßgaben eingehalten werden und die anderen Varianten zurückgenommen werden.

 

4.    Für den Fall der Nichteinhaltung der Maßgaben beschließt der Planungs- und Umweltausschuss die Fortführung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes mit dem Ziel, die Gestaltung der möglichen Gebäude im Hinblick auf Ihre besondere Lage festzusetzen. Das Verfahren kann im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden.

Gleichzeitig wird für diesen Fall der vorliegende Vorbescheidsantrag nach § 15 Abs. 1 BauGB für ein Jahr zurückgestellt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           13

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              13