Beschluss: geändert beschlossen

Dem Stadtrat wird empfohlen, die Friedhofssatzung zu ändern, um Urnenerdgräber mit Stelen als Grabmale in bestehenden Grabfeldern zuzulassen. Dabei werden folgende Maße für die Gestaltung vorgeschlagen:

 

  • Höhe der Stelen maximal 1,20 m
  • Breite und Tiefe der Stelen maximal 25 cm
  • Größe der Grabstätten  50 cm x 60 cm, sofern nicht die Umstände des Einzelfalles eine andere Größe zulassen oder bedingen

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           13

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              13