Sitzung: 31.05.2011 Werkausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Dem Stadtrat wird empfohlen, die Friedhofssatzung zu ändern,
um Urnenerdgräber mit Stelen als Grabmale in bestehenden Grabfeldern
zuzulassen. Dabei werden folgende Maße für die Gestaltung vorgeschlagen:
- Höhe
der Stelen maximal 1,20 m
- Breite
und Tiefe der Stelen maximal 25 cm
- Größe
der Grabstätten 50 cm x 60 cm,
sofern nicht die Umstände des Einzelfalles eine andere Größe zulassen oder
bedingen