Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Stadtrat beschließt nachfolgende Änderung zur Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Friedberg:

 

Änderungssatzung

 

Satzung zur Änderung zur Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Friedberg

 

vom ______________

 

Die Stadt Friedberg erlässt aufgrund der Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetz (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch Art. 78 Abs. 6 des Gesetzes vom 25. Februar 2010 (GVBl S. 66)

 

S a t z u n g:

 

§ 1

 

Die Satzung für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Friedberg vom 12. Juni 1995, zuletzt geändert mit Satzung vom 28.07.2006, wird wie folgt geändert:

 

§ 4 Abs. 1 Satz 1erhält folgende Fassung:

 

„Für die Benutzung der Obdachlosenunterkunft Birkenau 12 beträgt die monatliche Gebühr
3,00 €/m² (Anm.: bisher 2,00 €/m²) zuzüglich der anfallenden Betriebskosten.“

 

                       


§ 2

 

Diese Satzung tritt am 1. August 2011 in Kraft.

 

 

Friedberg, den

 

 

 

Dr. Peter  B e r g m a i r

Erster Bürgermeister

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           29

Nein:                                          2

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              31