Beschluss: ungeändert beschlossen

1.    Die Aufstellung der Jahresrechnung 2010 der Stadt Friedberg (EAnlage 1) wird nach Art. 102 Abs. 2 GO zur Kenntnis genommen.

 

2.    In der Haushaltsrechnung 2010 der Stadt Friedberg werden nach § 79 Abs. 2 Satz 1 KommHV die Haushaltsreste entsprechend der Anlage 2 übertragen.

 

3.    Die Aufstellungen der Jahresrechnung 2010 der Stiftungen (EAnlage 3) werden nach Art. 102 Abs. 2 GO zur Kenntnis genommen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           31

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              31