Beschluss: ungeändert beschlossen

Änderungssatzung zur

 

Satzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Friedberg

(Friedhofssatzung)

 

vom ………..

 

§ 1

 

Die Satzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Friedberg (Friedhofssatzung) vom 19.12.2003 in der Fassung vom 20.11.2009 wird wie folgt geändert:

 

In § 22 „Besondere Gestaltungsvorschriften“ wird am Ende folgender neuer Absatz eingefügt:

 

 

„Besondere Gestaltungsvorschriften für Urnenstelen als Grabmale innerhalb von Grabfeldern auf allen Friedhöfen außer dem städt. Friedhof Derching

 

1.    Die Urnenstelen sind auf den vorhandenen Grabfundamenten zu erstellen. Der genaue Standort wird von der Stadt Friedberg festgelegt.

2.    Die maximale Höhe der Urnenstelen beträgt 1,20 m.

3.    Die Breite und Tiefe der Urnenstelen beträgt jeweils maximal 25 cm.

4.    Vor den Urnenstelen kann eine Grabstätte angelegt werden. Die Grabstätte hat eine Länge von 60 cm und eine Breite von 50 cm. Die Stadt Friedberg kann von dieser Größe eine Ausnahme zulassen oder fordern, sofern dies aus den Umständen des Einzelfalls erforderlich ist.

5.    Die Gestaltung der Grabstätten unterliegt keinen besonderen Gestaltungsvorschriften.“

 

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 01.07.2011 in Kraft.

 

 

Friedberg, den

 

Dr. Peter Bergmair

Erster Bürgermeister


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           31

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              31