Sitzung: 09.06.2011 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Änderungssatzung
zur
Satzung für das
Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Friedberg
(Friedhofssatzung)
vom ………..
§ 1
Die Satzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Friedberg (Friedhofssatzung) vom 19.12.2003 in der Fassung vom 20.11.2009 wird wie folgt geändert:
In § 22 „Besondere Gestaltungsvorschriften“ wird am Ende folgender neuer Absatz eingefügt:
„Besondere
Gestaltungsvorschriften für Urnenstelen als Grabmale innerhalb von Grabfeldern
auf allen Friedhöfen außer dem städt. Friedhof Derching
1. Die
Urnenstelen sind auf den vorhandenen Grabfundamenten zu erstellen. Der genaue
Standort wird von der Stadt Friedberg festgelegt.
2. Die
maximale Höhe der Urnenstelen beträgt 1,20 m.
3. Die
Breite und Tiefe der Urnenstelen beträgt jeweils maximal 25 cm.
4. Vor
den Urnenstelen kann eine Grabstätte angelegt werden. Die Grabstätte hat eine
Länge von 60 cm und eine Breite von 50 cm. Die Stadt Friedberg kann von dieser
Größe eine Ausnahme zulassen oder fordern, sofern dies aus den Umständen des
Einzelfalls erforderlich ist.
5. Die Gestaltung der Grabstätten unterliegt keinen besonderen Gestaltungsvorschriften.“
§ 2
Diese Satzung tritt am 01.07.2011 in Kraft.
Friedberg, den
Dr. Peter Bergmair
Erster Bürgermeister