Beschluss: ungeändert beschlossen

A-1) Landratsamt Aichach-Friedberg/29.04.2010

Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 29.04.2010 wird zur Kenntnis genommen. Der Bebauungsplan dient der Ordnung und Klarstellung der künftigen Baumöglichkeiten und wird als einfacher Bebauungsplan aufgestellt, für welchen die Möglichkeit eines Genehmigungsfreistellungsverfahrens ohnehin nicht gegeben ist. Die Situierung von Garagen, Stellplätzen und Nebengebäuden nach § 14 BauNVO soll wie bislang im Gebiet dem Bauherrn überlassen sein und bedarf keiner Regulierung. Deshalb verbleibt es ei der Festsetzung in Ziffer 4, die aus Sicht der Stadt Friedberg auch rechtlich unproblematisch getroffen werden kann.

 

Staatliches Abfallrecht

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

Immissionsschutz

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Nach Überprüfung der aktuell sowie prognostiziert zulässigen Zugverkehrszahlen und Besprechung mit der Unteren Immissionsschutzbehörde ist festzustellen, dass insbesondere aufgrund des möglichen Güterverkehrs zur Nachtzeit (5 Züge bis zum Jahr 2025), jedoch auch schon aufgrund der bestehenden Belastungen durch die Personen- und Güterzüge (derzeit 117 zur Tag- und 11 zur Nachtzeit) ein Heranrücken von Wohnhäusern an die Bahnlinie immissionsfachlich nicht zugelassen werden kann. Die bisher vorgesehenen zusätzlichen Baumöglichkeiten für den Bereich C als Hinterliegerbebauung südlich der Oskar-von-Miller-Straße müssen deshalb entfallen. Da auch für die weiter nördlich bestehenden und geplanten Bauflächen noch eine für das Wohnen erhebliche Lärmbelastung vorliegt, ist dort zu jedem Bauantrag ein Schallschutznachweis vorzulegen. Außerdem müssen die Schlaf- und Ruheräume in den Gebäuden so orientiert werden, dass jeweils ein Lüftungsfenster auf der Nordfassade liegt. Die Festsetzungen sind dementsprechend zu ändern.

 


A-2) Deutsche Bahn Services Immobilien GmbH/13.04.2010

Die Stellungnahme der Deutschen Bahn Services Immobilien GmbH vom 13.04.2010 wird zur Kenntnis genommen. Die Anregungen werden in die Begründung aufgenommen und berücksichtigt.

 

 

A-3) Vermessungsamt Aichach-Friedberg/08.04.2010

Die Stellungnahme des Vermessungsamtes Aichach-Friedberg vom 08.04.2010 wird zur Kenntnis genommen. Es wird festgestellt, dass gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes keine Einwendungen erhoben werden. Nachdem die geplante Bebauung im bisherigen Bereich C aus immissionsfachlichen Gründen gestrichen wird, stellt sich die Erschließungsproblematik nicht.

 


A-4) Polizeiinspektion Friedberg/01.04.2010

Die Stellungnahme der Polizeiinspektion Friedberg vom 01.04.2010 wird zur Kenntnis genommen. Es wird festgestellt, dass gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes keine Einwendungen erhoben werden.

 

 

B-1) Elisabeth Baindl/21.04.2010
Die Stellungnahme von Frau Elisabeth Baindl vom 21.04.2010 wird zur Kenntnis genommen.

Da aus städteplanerischer Sicht nichts dagegen spricht, dass die Baugrenzen im Bereich der Nord-Süd-Verbindung zwischen Fürstenfelder und Oskar-von-Miller-Straße statt bisher 5 m  bis auf 3 m an die Straßengrenze reichen, wird dies im nächsten Schritt des Bebauungsplanverfahrens entsprechend angepasst.

 

 

B-2) Wolfgang und Susanne Bernhard/28.04.2010
Die Stellungnahme von Herrn und Frau Wolfgang und Susanne Bernhard vom 28.04.2010 wird zur Kenntnis genommen. Nach Überprüfung der aktuell sowie prognostiziert zulässigen Zugverkehrszahlen und Besprechung mit der Unteren Immissionsschutzbehörde ist festzustellen ,dass insbesondere aufgrund des möglichen Güterverkehrs zur Nachtzeit, jedoch auch schon aufgrund der bestehenden Belastungen der Personenzüge ein Heranrücken von Wohnhäusern an die Bahnlinie immissionsfachlich nicht zugelassen werden kann. Die bisher vorgesehenen zusätzlichen Baumöglichkeiten für den Bereich C als Hinterliegerbebauung südlich der Oskar-von-Miller-Straße entfallen deshalb. Die zusätzlichen Baumöglichkeiten auf der Nordseite der Oskar-von-Miller-Straße sollen grundsätzlich erhalten bleiben, auch weil in diesem Bereich zum Teil schon eine Bebauung vorhanden ist. Um der beengten Erschließungssituation in der Oskar-von-Miller-Straße gerecht zu werden, wird die Planung jedoch dahingehend geändert, dass in diesem Beriech statt bislang zwei Wohneinheiten nur eine Wohneinheit zugelassen wird.

 

 

B-3) Peter und Renate Kraus/29.04.2010
Die Stellungnahme von Herrn und Frau Peter und Renate Kraus vom 29.04.2010 wird zur Kenntnis genommen. Dem Antrag kann bereits aus immissionsfachlichen Gründen nicht nachgekommen werden. Nach Überprüfung der aktuell sowie prognostiziert zulässigen Zugverkehrszahlen und Besprechung mit der Unteren Immissionsschutzbehörde ist festzustellen ,dass insbesondere aufgrund des möglichen Güterverkehrs zur Nachtzeit, jedoch auch schon aufgrund der bestehenden Belastungen der Personenzüge ein Heranrücken von Wohnhäusern an die Bahnlinie immissionsfachlich nicht zugelassen werden kann. Die bisher vorgesehenen zusätzlichen Baumöglichkeiten für den Bereich C als Hinterliegerbebauung südlich der Oskar-von-Miller-Straße müssen deshalb entfallen. Insofern kann auch im südwestlichen Bereich des Gebiets keine Erweiterung der Bauflächen vorgenommen werden, die darüber hinaus schwer erschließbar wäre und ggf. zusätzliche Immissionsprobleme aufgrund der westlichen Bundesstraße B 2 hervorrufen könnte.

 

 

B-4) Silvia Gharachi und Bernd Hartlieb, vertr. durch RAin Dr. Reiner / 30.04.201

Die Stellungnahme von Frau Silvia Gharachi und Herrn Bernd Hartlieb, vertr. durch die Anwaltskanzlei Dr. Heinrich Gross vom 30.04.2010 wird zur Kenntnis genommen. Nach Überprüfung der aktuell sowie prognostiziert zulässigen Zugverkehrszahlen und Besprechung mit der Unteren Immissionsschutzbehörde ist festzustellen ,dass insbesondere aufgrund des möglichen Güterverkehrs zur Nachtzeit, jedoch auch schon aufgrund der bestehenden Belastungen der Personenzüge ein Heranrücken von Wohnhäusern an die Bahnlinie immissionsfachlich nicht zugelassen werden kann. Die bisher vorgesehenen zusätzlichen Baumöglichkeiten für den Bereich C als Hinterliegerbebauung südlich der Oskar-von-Miller-Straße müssen deshalb entfallen. Die zusätzlichen Baumöglichkeiten auf der Nordseite der Oskar-von-Miller-Straße sollen grundsätzlich erhalten bleiben, auch weil in diesem Bereich zum Teil schon eine Bebauung vorhanden ist. Um der beengten Erschließungssituation in der Oskar-von-Miller-Straße gerecht zu werden, wird die Planung jedoch dahingehend geändert, dass in diesem Beriech statt bislang zwei Wohneinheiten nur eine Wohneinheit zugelassen wird.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           12

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              12

     

Abwesend:

Dritter Bürgermeister Losinger