Beschluss: ungeändert beschlossen

A-1) Landratsamt Aichach-Friedberg/20.06.2011
Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 20.06.2011 mit der Stellungnahme der Wasserrechtsbehörde vom 15.05.2011 wird zur Kenntnis genommen.

 

Naturschutz
Der Stadt Friedberg ist die Lage zwischen den Siedlungsbereichen durchaus bewusst und hat die Bereiche im Flächennutzungsplan als Grünflächen definiert. Für die BRK-Zentrale stehen aber keine geeigneteren Standorte für eine Verlagerung zur Verfügung.

Der Eingriffsermittlung liegen die zu prüfenden Schutzgüter des Leitfadens "Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft" zugrunde. Hinsichtlich Boden, Arten und Biotope sowie des Landschaftsbildes liegen derzeit im Gebiet geringe Funktionen vor, das Schutzgut Wasser wird durch den hohen Grundwasserstand als mittel eingestuft. Gleichzeitig bestehen Altlasten im Gebiet. Die derzeit im Flächennutzungsplan dargestellten Grünflächen gliedern die Siedlungsflächen. Die klimatischen Funktionen des Bereichs sind durch den Bahndamm im Süden und die Verkehrswege eingeschränkt. Der regionale Grünzug, mit seinen klimatischen und siedlungsgliedernden Funktionen, spart das Gebiet bewusst aus. Die Funktion des Schutzgut Klima und Luft darf daher nicht zu hoch bewertet werden. Die Gesamteinschätzung des Gebiets für die Bedeutung des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes ist als gering einzustufen.

Dennoch wird die Forderung der Unteren Naturschutzbehörde aufgegriffen und der Eingriffsfaktor unter Beachtung weiterer Vermeidungsmaßnahmen wie der Dachbegrünung und der Begrenzung des Stellplatzbereiches auf das notwendige Maß, von derzeit 0,35 korrigiert und im weiteren Verfahren entsprechend dem möglichen Umfang der Vermeidungsmaßnahmen angehoben.

Die erforderliche Ausgleichsfläche wird als Teilbereich 2 in den Bebauungsplan aufgenommen und dort per Festsetzung geregelt.

Eine Reduzierung der Anzahl und Flächen für Stellplätze wird ebenfalls im Detail überprüft. Aufgrund der betrieblichen Notwendigkeiten mit 30 Mitarbeitern, einer Tagespflege mit 15 Plätzen und den dazugehörigen Fahrdiensten, sowie den zusätzlichen ehrenamtlichen Mitarbeitern, die die Fahrzeuge des erweiterten Rettungsdienstes, des Zivil- und Katastrophenschutzes und des Wasserrettungsdienstes besetzen, ist ein relativ großer Stellplatzumfang erforderlich. Im Hinblick auf Alarmierungsfälle ist die Parkplatzsicherheit als wichtiger Zeitfaktor unentbehrlich. Hinzu kommen die vor Ort stattfindenden Fachvorträge, Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für die Mitarbeiter und Ehrenamtlichen Mitgliedern sowie die Zusatzfunktion des Parkplatzes als Übungs- und Ausbildungshof gem. GUV-I 8680.


Kreisbaumeister

Die Stadt Friedberg ist sich der städtebaulichen Funktion der im Flächennutzungsplan dargestellten Grünflächen zwischen Friedberg und Friedberg-West bewusst. Der regionale Grünzug mit seinen klimatischen und siedlungsgliedernden Funktionen spart das Gebiet aus. Es ist nicht Teil des im Regionalplan dargestellten Grünzuges. Auch sieht der Regionalplan kein Trenngrün zwischen den Siedlungsbereichen vor. Der Grünzug endet südlich der Bahnlinie und setzt sich nördlich der B 300 wieder fort. Die Grundsätze und Zielsetzungen der Raumordnung sind daher nicht betroffen. Die Regierung von Schwaben, höhere Landesplanungsbehörde, hat zu dem Vorhaben auch keine Bedenken geäußert. Die Stadt Friedberg ist aber bemüht, die Freiflächen im Gebiet so weit wie möglich zu sichern. Wie die vorgenommene Alternativenprüfung zeigt, stehen jedoch für die BRK-Zentrale keine geeigneteren Standorte für die Verlagerung zur Verfügung.

Die Nutzung des künftigen Sondergebietes richtet sich nach den Bedürfnissen der BRK. Gerade die beengte Situation am jetzigen Standort soll damit behoben werden. Dies führt letztendlich zu einem hohen Nutzungsgrad des Gebietes.

Um die Eingriffe und Veränderungen im Gebiet so gering wie möglich zu halten, werden die Anregungen des Kreisbaumeisters aufgegriffen. Eine Kompensation des Eingriffs vor Ort ist jedoch aus Gründen der Flächenverfügbarkeit nicht möglich. Eine extensive Dachbegrünung wird festgesetzt und bezüglich der Stellplätze der Bedarf nochmals überprüft und auf das notwendige Maß begrenzt. Aufgrund der betrieblichen Notwendigkeiten mit 30 Mitarbeitern, einer Tagespflege mit 15 Plätzen und den dazugehörigen Fahrdiensten, sowie den zusätzlichen ehrenamtlichen Mitarbeitern, die die Fahrzeuge des erweiterten Rettungsdienstes, des Zivil- und Katastrophenschutzes und des Wasserrettungsdienstes besetzen, ist ein relativ großer Stellplatzumfang erforderlich. Im Hinblick auf Alarmierungsfälle ist die Parkplatzsicherheit als wichtiger Zeitfaktor unentbehrlich. Hinzu kommen die vor Ort stattfindenden Fachvorträge, Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für die Mitarbeiter und Ehrenamtlichen sowie die Zusatzfunktion des Parkplatzes als Übungs- und Ausbildungshof gem. GUV-I 8680.

Für die nicht häufig frequentierten Bereiche wird ein wasserdurchlässiger Belag geprüft, wobei im Hinblick auf Tagespflege und Verkehrssicherheit im Rettungsdienst auf eine weitgehend einheitliche schwellenlose Gestaltung Wert gelegt werden muss.

Die max. zulässige Höhe der Gebäude von 9,5 m bleibt im Hinblick auf die Gebäude des Sportgeländes niedriger und wirkt daher nicht störend.  Hinsichtlich der Gebäudestellung und Ausführung wird mit dem BRK nochmals diskutiert.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der Stadt Friedberg für die Verlagerung der BRK-Zentrale kein besserer Standort zur Verfügung steht. Der jetzige Bereich ist nicht Teil des regionalen Grünzuges. Die Stadt Friedberg bringt mit den Grünflächen im rechtsgültigen Flächennutzungs- und Landschaftsplan zwischen Bahnlinie und B 300 ihr städtebauliches Entwicklungsziel zum Ausdruck. Die mit der Errichtung der BRK-Zentrale einhergehende Verkleinerung der Grünflächen wird mit einer Dachbegrünung und Gehölzen vor Ort begegnet.

 

 

Staatliches Abfallrecht

Aufgrund der bestehenden Altlasten auf dem Baugrundstück werden die Festsetzungen entsprechend der Stellungnahme der Staatlichen Abfallrechtsbehörde ergänzt.



A-2) bayernets GmbH/31.05.2011
Die Stellungnahme der bayernets GmbH vom 31.05.2011 wird zur Kenntnis genommen. Die exakte Lage der Gashochdruckleitung wird im nächsten Planungsschritt korrigiert. Die sich daraus ergebenden notwendigen Änderungen der überbaubaren Flächen werden im nächsten Planungsschritt umgesetzt. Die Auflagen zum 8 m breiten Schutzstreifen der Leitung werden berücksichtigt.

 

 

A-3) Bund Naturschutz, Kreisgruppe Aichach-Friedberg/29.05.2011

Die Stellungnahme des Bund Naturschutz vom 29.05.2011 wird zur Kenntnis genommen.

Die Ausgleichsfläche wird im Rahmen des Ökokontos der Stadt Friedberg zur Verfügung gestellt und liegt nicht im Bereich der Eingriffsfläche. Klimatische Verbesserungen zwischen Friedberg und Friedberg-West können damit zutreffender Weise nicht herbeigeführt werden. Im Bereich zwischen der Bahnlinie und der B 300 bestehen für die Stadt Friedberg derzeit aber keine Möglichkeiten, Ausgleichsflächen zu schaffen.

Die Flächen an der Hans-Böller Straße  sind überwiegend als Grünland und Wiesen genutzt. Gehölzflächen befinden sich hauptsächlich am Tennisgelände. Für die Frischlufterzeugung und klimatische Wirkung sind vor allem die Gehölzflächen von Bedeutung, da die Verdunstungsleistung der Gehölze die Umgebungstemperatur verringern. Die Bedeutung der doch intensiv genutzten Grünflächen darf hinsichtlich der klimatischen Funktion daher nicht überbewertet werden. Es ist zutreffend, dass mit der BRK-Zentrale die Versiegelung von Boden in großem Umfang einhergeht. Gleichzeitig werden mit der Bebauung aber auch Gehölzstrukturen entwickelt, die einer Erwärmung entgegen wirken.  Zusätzlich ist die extensive Begrünung des Daches vorgesehen. Die kleinklimatischen Auswirkungen bleiben daher stark begrenzt.

 

Die BRK-Zentrale ist Teil des Rettungswesens in der Region. Die Lage ist mit anderen Rettungswachen hinsichtlich der Einsatzzeiten der Rettungsfahrzeuge mit dem regionalen Rettungswesen optimal abgestimmt und verknüpft und gewährleistet die Notfallversorgung in der Region. Entscheidend ist dabei, dass sich gegenüber dem bisherigen Standort die Fahrtzeiten zu den Einsatzorten im Notfall nicht wesentlich ändern und die BRK-Zentrale bestmöglich an das Verkehrsnetz angebunden ist.

Standorte innerhalb bestehender Siedlungs- oder Gewerbegebiete können daher nicht ohne weiteres für die BRK-Zentrale Verwendung finden. Die Stadt Friedberg hat sich über die Lage der neuen BRK-Zentrale intensiv auseinander gesetzt. Alternativen zum jetzigen Standort müssen dabei im Umkreis der jetzigen BRK-Zentrale liegen, sonst wird das Funktionsgefüge mit den anderen Rettungswachen in Frage gestellt. Für die Stadt Friedberg ergaben sich letztendlich nur zwei Areale, welche als neue BRK-Standorte in Frage kommen. Diese Standorte sind im Umweltbericht beschrieben. Ein wesentlicher Aspekt für den Standort an der Hans-Böller-Straße ist auch, dass die einzig realistische Alternative nördlich der B 300 innerhalb des regionalen Grünzugs liegt. Der Grünzug soll durch das Vorhaben keine weitere Einschränkung erfahren. Dies ist letztendlich auch im Interesse des Bund Naturschutz, wie dessen Stellungnahme deutlich macht.

 

 

A-4) Vermessungsamt Aichach/08.06. und 09.05.2011
Die Stellungnahme des Vermessungsamtes Aichach vom 08.06. mit der Bezugnahme auf die Stellungnahme vom 09.05.2011 wird zur Kenntnis genommen. Das Grundstück FlNr. 2461/22 ist Bestandteil des Bebauungsplanes Nr. 18 für das neue Sportgelände des TSV Friedberg (Gebiet westlich der Westumgehung zwischen B 300 und der Bahnlinie Augsburg – Friedberg) und wurde deshalb nicht in den Geltungsbereich aufgenommen.

 

 

A-5) Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten/29.06.2011

Die Stellungnahme des Bayer. Landesamtes Für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten vom 29.06.2011 wird zur Kenntnis genommen. Nach der Stellungnahme vom 08.06.2011 im Flächennutzungsplanänderungsverfahren ist aufgrund der im Grundstücksbereich bestehenden Altlastensituation und der umfangreichen Untersuchungen in diesem Bereich in keinster Weise mit dem Auffinden von Bodendenkmälern zu rechnen. Die Hinweise des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege werden trotzdem in die Begründung des Bebauungsplanes übernommen.

 

 

A-6) Stadtwerke Augsburg/24.06.2011

Die Stellungnahme der Stadtwerke Augsburg vom 24.06.2011 wird zur Kenntnis genommen.

 

 

B-1) Lokale Agenda 21, Arbeitskreis Stadtentwicklung/29.06.2011
Die Stellungnahme der Lokalen Agenda, Arbeitskreis Stadtentwicklung vom 29.06.2011 wird zur Kenntnis genommen.

Die Stadt Friedberg ist sich der städtebaulichen Funktion der im Flächennutzungsplan dargestellten Grünflächen zwischen Friedberg und Friedberg-West bewusst. Der regionale Grünzug mit seinen klimatischen und siedlungsgliedernden Funktionen spart das Gebiet aus. Es ist nicht Teil des im Regionalplan dargestellten Grünzuges. Auch sieht der Regionalplan kein Trenngrün zwischen den Siedlungsbereichen vor. Der Grünzug endet südlich der Bahnlinie und setzt sich nördlich der B 300 wieder fort. Die Grundsätze und Zielsetzungen der Raumordnung sind daher nicht betroffen. Der Eingriffsermittlung liegen die zu prüfenden Schutzgüter des Leitfadens "Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft" zugrunde. Hinsichtlich Boden, Arten und Biotope sowie des Landschaftsbildes liegen derzeit im Gebiet geringe Funktionen vor, das Schutzgut Wasser wird durch den hohen Grundwasserstand als mittel eingestuft. Gleichzeitig bestehen Altlasten im Gebiet. Die derzeit im Flächennutzungsplan dargestellten Grünflächen gliedern die Siedlungsflächen. Die klimatischen Funktionen des Bereichs sind durch den Bahndamm im Süden und die Verkehrswege eingeschränkt. Der regionale Grünzug, mit seinen klimatischen und siedlungsgliedernden Funktionen, spart das Gebiet bewusst aus. Die Funktion des Schutzgut Klima und Luft darf daher nicht zu hoch bewertet werden. Die Gesamteinschätzung des Gebiets für die Bedeutung des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes ist als gering einzustufen.

Dennoch wird der Eingriffsfaktor unter Beachtung weiterer Vermeidungsmaßnahmen wie der Dachbegrünung und der Begrenzung des Stellplatzbereiches auf das notwendige Maß, von derzeit 0,35 korrigiert und im weiteren Verfahren entsprechend dem möglichen Umfang der Vermeidungsmaßnahmen angehoben.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           11

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           1

Anwesend:                              12

     

Zweiter Bürgermeister Fuchs  hat gem. Art. 49 Abs. 1 GO an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

 

 

Abwesend:

Dritter Bürgermeister Losinger