Beschluss: ungeändert beschlossen

A-1) Landratsamt Aichach-Friedberg/25.05.2011

Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 25.05.2011 wird zur Kenntnis genommen.
Eine Überschreitung des Flächennutzungsplanes wird am Ende des Verfahrens ermittelt. Aufgrund der fehlenden Parzellenschärfe handelt es sich bei der Überschreitung lediglich um eine geringe Abweichung. Im Übrigen handelt es sich bei den Flächen die die Darstellungen des Flächennutzungsplanes überschreiten hauptsächlich um die südlichen Grünflächen, die die Einbindung des Baugebiets in die Landschaft beinhalten. Die sich ggf. ergebenden Abweichungen zum bestehenden Flächennutzungsplan werden zu gegebener Zeit berücksichtigt.

 

Naturschutz

Die textlichen Festsetzungen zur naturschutzfachlichen Kompensation werden in Abstimmung der mit der Unteren Naturschutzbehörde konkretisiert und ergänzt. Die Ausgleichsfläche wird dem Bebauungsplan durch die Umrandung mit der Symbolik des räumlichen Geltungsbereiches zugeordnet.

 

 

A-2) Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Außenstelle Thierhaupten/31.05.2011

      Die Stellungnahme des Landesamtes Für Denkmalpflege, Außenstelle Thierhaupten vom 31.05.2011 wird zur Kenntnis genommen. Westlich des Bebauungsplanbereiches liegt ein Bodendenkmal (Römisches KastelI). Im direkten Umfeld rechnet das Landesamt für Denkmalpflege mit weiteren archäologischen Befunden, weshalb vorab Sondagen durchzuführen sind. Die Verwaltung wird beauftragt, die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Landesamt zu veranlassen. Die Hinweise und Textpassagen des Landesamtes werden in der Begründung berücksichtigt. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes kann in der Zwischenzeit fortgeführt werden.

 

 

A-3) Wasserwirtschaftsamt Donauwörth/01.06.2011

      Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 01.06.2011 wird zur Kenntnis genommen und im weiteren Verfahren beachtet.

     

 

A-4) Regierung von Schwaben - Fachberater f. Brand- und Katastrophenschutz/11.05.2011

      Die Stellungnahme des Fachberaters für Brand- und Katastrophenschutz bei der Regierung von Schwaben vom 11.05.2011 wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Erschließungsmaßnahmen beachtet.

     

 

A-5) Polizeiinspektion Friedberg/25.05.2011

      Die Stellungnahme der Polizeiinspektion Friedberg vom 25.05.2011 wird zur Kenntnis genommen.

 

 

A-6) Bund Naturschutz - Kreisgruppe Aichach-Friedberg/01.05.2011
Die Stellungnahme des Bund Naturschutz/Kreisgruppe Aichach-Friedberg  vom 01.05.2011 wird zur Kenntnis genommen.

 

 

A-7) Stadtwerke Augsburg Holding GmbH/08.06.2011

Die Stellungnahme der Stadtwerke Augsburg Holding GmbH vom 08.06.2011 wird zur Kenntnis genommen.

 

 

B-1) Thomas und Herbert Weil/06.06.2011

Die Stellungnahme der Herren Thomas und Herbert Weil vom 06.06.2011 wird zur Kenntnis genommen. Bei der Umsetzung der Stellplätze ist sicherzustellen, dass der Baumbestand auf den Nachbargrundstücken keinen Schaden nimmt. Die Verteilung der Grünflächen und der Stellplätze erfolgte aufgrund der Konzeption des Straßenbildes. Im westlichen Einmündungsbereich und im östlichen Wendebereich ist die Anlage von Stellplätzen nicht möglich, die restlichen Stellplätze verteilen sich mit dazwischen liegenden Eingrünungen im restlichen Bereich. Dass entlang des Grundstückes der Familie Weil vier Stellplätze liegen, liegt auch an deren vergleichsweise breitem Grundstück. Im Übrigen kann es im Zuge der Straßenplanung durchaus noch zu einer Änderung des Erschließungs- und Stellplatzkonzeptes im Detail kommen.

 

 

B-2) Franz Eberle und Ingrid Schindler/17.05.2011

Die Stellungnahmen von Herrn Franz Eberle und Frau Ingrid Schindler vom 17.05.2011 werden zur Kenntnis genommen. Die Verteilung der Grünflächen und der Stellplätze erfolgte aufgrund der Konzeption des Straßenbildes. Nördlich der Straße ist wegen des Einmündungsbereiches, des Wendehammers und der öffentlichen Stellplätze die Anlage von Grünflächen und Bäumen nur in begrenztem Maß möglich. Da es wünschenswert ist, eine größere Grünfläche vorzusehen, wurde diese zentral platziert. Im Rahmen der weiteren Planungen ist zu überdenken, ob in diesem Bereich die Pflanzung von nur zwei Bäumen mit geringerer Wuchsklasse ausreichend wäre. Die Erschließung der nördlichen Grundstücke über die neue Straße ist nicht vorgesehen, da die nördlichen Anlieger ansonsten an den Erschließungskosten zu beteiligen wären.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           12

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              12

     

Abwesend:

Dritter Bürgermeister Losinger