Beschluss: ungeändert beschlossen

Das Planungskonzept vom 06.07.2011 mit dem Entwässerungs- und Bebauungskonzept vom 14.07.2011 sowie die vorgestellten Dimensionierung des Hochwasserrückhaltebeckens werden anerkannt. Zielsetzung für das Hochwasserrückhaltebecken ist die Sicherstellung eines Schutzes vor einem 20-jährigen Hochwasserereignisses (HQ20).

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine erneute Informationsveranstaltung in Rederzhausen durchzuführen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           11

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           2

Anwesend:                              13

     

 

FrV Rockelmann und FrV Hatzold haben gem. Art. 49 Abs. 1 GO an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.