Beschluss: ungeändert beschlossen

A-1) Landratsamt Aichach-Friedberg/25.05.2011

Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 25.05.2011 wird zur Kenntnis genommen.

 

 

A-2) Wasserwirtschaftsamt Donauwörth/30.05.2011 und 03.06.2011
Die Stellungnahmen des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 30.05. und 03.06.2011 werden zur Kenntnis genommen. Die Altlastenfläche beeinträchtigt die Ausweisung des Sondergebietes auf der Ebene der Flächennutzungsplanung nicht. Die Problematik wird auf der Ebene des Bebauungsplanes abgehandelt und gelöst. Die Hinweise werden dabei beachtet.

 

 

A-3) bayernets GmbH/10.05.2011

Die Stellungnahme der bayernets GmbH vom 10.05.2011 wird zur Kenntnis genommen. Die exakte Lage der Gashochdruckleitung wird im nächsten Planungsschritt korrigiert.

 

 

A-4) Bayer. Landesamt f. Denkmalpfl., Außenst. Thierhaupten/31.05.2011 u. 08.06.2011

Die Stellungnahmen des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege Thierhaupten vom 31.05. und 08.06.2011 werden zur Kenntnis genommen. Aufgrund der im Grundstücksbereich bestehenden Altlastensituation und der umfangreichen Untersuchungen in diesem Bereich ist entsprechend der Mitteilung des Landesamtes vom 08.06.2011 tatsächlich nicht mit dem Auffinden von Bodendenkmälern zu rechnen.

 


A-5) Bund Naturschutz, Kreisgruppe Aichach-Friedberg/30.04.2011

Die Stellungnahme des Bund Naturschutz vom 30.04.2011 wird zur Kenntnis genommen.

Die Stadt Friedberg teilt die Auffassung  des Bund Naturschutzes, wonach die Flächen zwischen Friedberg und Friedberg-West durch die bestehenden Verkehrswege und die sportlichen Nutzungen im Gebiet nur eingeschränkte Wirkungen zu den Funktionen des regionalen Grünzuges beitragen kann. Tatsache ist allerdings, dass der Regionale Grünzug zwischen der Bahnlinie im Süden und der B 300 im Norden unterbrochen ist und das Planungsgebiet damit nicht innerhalb des Grünzuges liegt.  Dies ist den Planunterlagen zu entnehmen. Gleichwohl liegt es auch im Interesse der Stadt Friedberg, die Ziele des regionalen Grünzuges, wie die Verbesserung des Bioklimas oder die Gliederung des Siedlungsraumes, zu berücksichtigen.

 

Auch bezüglich des Flächenverbrauchs ist die Stadt Friedberg bemüht, die Ziele des Landesentwicklungsprogramms umzusetzen. Hinsichtlich der Standortwahl sind im vorliegenden Fall jedoch besondere Aspekte zu berücksichtigen.

Die BRK-Zentrale ist Teil des Rettungswesens in der Region. Die Lage ist mit anderen Rettungswachen hinsichtlich der Einsatzzeiten der Rettungsfahrzeuge mit dem regionalen Rettungswesen optimal abgestimmt und verknüpft und gewährleistet die Notfallversorgung in der Region. Entscheidend ist dabei, dass sich gegenüber dem bisherigen Standort die Fahrtzeiten zu den Einsatzorten im Notfall nicht wesentlich ändern und die BRK-Zentrale bestmöglich an das Verkehrsnetz angebunden ist.

Standorte innerhalb bestehender Siedlungs- oder Gewerbegebiete können daher nicht ohne weiteres für die BRK-Zentrale Verwendung finden. Die Stadt Friedberg hat sich über die Lage der neuen BRK-Zentrale intensiv auseinander gesetzt. Alternativen zum jetzigen Standort müssen dabei im Umkreis der jetzigen BRK-Zentrale liegen, sonst wird das Funktionsgefüge mit den anderen Rettungswachen in Frage gestellt. Für die Stadt Friedberg ergaben sich letztendlich nur zwei Areale, welche als  neue BRK-Standorte in Frage kommen. Diese Standorte sind im Umweltbericht beschrieben. Ein wesentlicher Aspekt für den Standort an der Hans-Böller-Straße ist auch, dass die einzig realistische Alternative nördlich der B 300 innerhalb des regionalen Grünzugs liegt. Der Grünzug soll durch das Vorhaben keine weitere Einschränkung erfahren. Dies ist letztendlich auch im Interesse des Bund Naturschutz, wie dessen Stellungnahme deutlich macht.

 


A-6) Vermessungsamt Aichach/09.05.2011

Die Stellungnahme des Vermessungsamtes Aichach vom 09.05.2011 wird zur Kenntnis genommen. Das Grundstück FlNr. 2461/22 ist Bestandteil des Bebauungsplanes Nr. 18 für das neue Sportgelände des TSV Friedberg (Gebiet westlich der Westumgehung zwischen B 300 und der Bahnlinie Augsburg – Friedberg) und wurde deshalb nicht in den Geltungsbereich aufgenommen.

 


A-7) Regierung von Schwaben - Abfallrechtsbehörde/03.06.2011

Die Stellungnahme der Regierung von Schwaben/Abfallrechtsbehörde vom 03.06.2011 wird zur Kenntnis genommen.

 

A-8) Regierung v. Schwaben – Fachberatung für Brand- u. Katastroph.schutz/11.05.2011

Die Stellungnahme der Regierung von Schwaben/Fachberatung für Brand- und Katastrophenschutz vom 11.05.2011 wird zur Kenntnis genommen.

 


A-9) Stadtwerke Augsburg Holding GmbH/08.06.2011

Die Stellungnahme der Stadtwerke Augsburg Holding GmbH vom 08.06.2011 wird zur Kenntnis genommen.

 

 

B-1) Lokale Agenda, AK Stadtentwicklung/01.06.2011

Die Stellungnahme der Lokalen Agenda, AK Stadtentwicklung vom 01.06.2011 wird zur Kenntnis genommen.

Tatsache ist, dass der Regionale Grünzug zwischen der Bahnlinie im Süden und der B 300 im Norden unterbrochen ist und das Planungsgebiet damit nicht innerhalb des Grünzuges liegt.  Dies ist den Planunterlagen zu entnehmen. Gleichwohl liegt es auch im Interesse der Stadt Friedberg, die Ziele des regionalen Grünzuges, wie die Verbesserung des Bioklimas oder die Gliederung des Siedlungsraumes, zu berücksichtigen.

Hinsichtlich der Standortwahl sind im vorliegenden Fall besondere Aspekte zu berücksichtigen. Die BRK-Zentrale ist Teil des Rettungswesens in der Region. Die Lage ist mit anderen Rettungswachen hinsichtlich der Einsatzzeiten der Rettungsfahrzeuge mit dem regionalen Rettungswesen optimal abgestimmt und verknüpft und gewährleistet die Notfallversorgung in der Region. Entscheidend ist dabei, dass sich gegenüber dem bisherigen Standort die Fahrtzeiten zu den Einsatzorten im Notfall nicht wesentlich ändern und die BRK-Zentrale bestmöglich an das Verkehrsnetz angebunden ist.

Standorte innerhalb bestehender Siedlungs- oder Gewerbegebiete können daher nicht ohne weiteres für die BRK-Zentrale Verwendung finden. Die Stadt Friedberg hat sich über die Lage der neuen BRK-Zentrale intensiv auseinander gesetzt. Alternativen zum jetzigen Standort müssen dabei im Umkreis der jetzigen BRK-Zentrale liegen, sonst wird das Funktionsgefüge mit den anderen Rettungswachen in Frage gestellt. Für die Stadt Friedberg ergaben sich letztendlich nur zwei Areale, welche als  neue BRK-Standorte in Frage kommen. Diese Standorte sind im Umweltbericht beschrieben. Ein wesentlicher Aspekt für den Standort an der Hans-Böller-Straße ist auch, dass die einzig realistische Alternative nördlich der B 300 innerhalb des regionalen Grünzugs liegt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           26

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           1

Anwesend:                              27

     

Abwesend:

StR Goldstein

StR Lenhart

StR Dr. Mersdorf

StRin Micheler-Jones

 

Persönlich beteiligt nach Art. 49 GO:

2.BM Fuchs