Beschluss: ungeändert beschlossen

1.    Mit dem BRK Friedberg wird ein Erbbaurechtsvertrag für den Standort an der Hans-Böller-Straße entsprechend dem bisherigen Inhalt geschlossen.
Der vereinbarte Erbbauzins wird -wie bisher der allgemeinen gültigen Regelungen (Anm. derzeit 90%) entsprechend- bezuschusst.

2.    Die Kosten der Erschließung werden zur Kenntnis genommen. Erschließungsbeiträge fallen aus rechtlichen Gründen nicht an.

 

3.    Die Bodensituation auf dem Grundstück Standort an der Hans-Böller-Straße wird zur Kenntnis genommen.

 

Bezüglich der Sanierungskosten wird festgestellt:

Im Zuge der Gleichbehandlung u.a. mit dem TSV 1862 Friedberg e.V. werden die möglichen Kosten einer eventuell erforderlichen Altlastensanierung incl. einer gutachterlichen Begleitung von der Stadt Friedberg getragen.

 

Die zur Altlastensanierung erforderlichen Haushaltsmittel sind für das Jahr 2012 einzuplanen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           30

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           1

Anwesend:                              31

     

Persönlich beteiligt Art. 49 GO:

 

2.BM Fuchs