Sitzung: 13.09.2011 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
1.
Mit dem BRK
Friedberg wird ein Erbbaurechtsvertrag für den Standort an der
Hans-Böller-Straße entsprechend dem bisherigen Inhalt geschlossen.
Der vereinbarte Erbbauzins wird -wie bisher der allgemeinen gültigen Regelungen
(Anm. derzeit 90%) entsprechend- bezuschusst.
2.
Die Kosten der
Erschließung werden zur Kenntnis genommen. Erschließungsbeiträge fallen aus
rechtlichen Gründen nicht an.
3.
Die Bodensituation
auf dem Grundstück Standort an der Hans-Böller-Straße wird zur Kenntnis
genommen.
Bezüglich der Sanierungskosten wird festgestellt:
Im Zuge der Gleichbehandlung u.a. mit dem TSV 1862
Friedberg e.V. werden die möglichen Kosten einer eventuell erforderlichen
Altlastensanierung incl. einer gutachterlichen Begleitung von der Stadt
Friedberg getragen.
Die zur Altlastensanierung erforderlichen Haushaltsmittel
sind für das Jahr 2012 einzuplanen.