Sitzung: 13.10.2011 Stadtrat
Beschluss: geändert beschlossen
Die Verwaltung wird mit der Überprüfung und Änderung der Altstadtsatzung aus dem Jahre 2007 beauftragt. Bei der Änderung sind folgende Punkte zu beachten:
- Ziel der Altstadtsatzung ist der Erhalt des Charakters der Altstadt;
- Detailregelungen sollen eine freiere Gestaltung von Gebäuden und Werbeanlagen unter Beachtung von Punkt 1 ermöglichen;
- Der Ist-Zustand, hervorgerufen durch Ausnahmen von der Satzung, ist bei der Neuregelung zu beachten;
- Dem zuständigen Ausschuss ist ein entsprechender Entwurf vorzulegen.