Sitzung: 13.10.2011 Stadtrat
Beschluss: abgelehnt
Der Stadtrat beschließt die
Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet nördlich der B 300,
nordöstlich des La-Crosse-Rings, östlich der Kreisstraße AIC 25 neu, westlich
der Friedberger Ach und südlich der im Flächennutzungsplan nachrichtlich
dargestellten Trasse der B 300 neu (Erholungsgebiet Friedberger Au)
Ziele des Bebauungsplanes unter Berücksichtigung der Urteile des Bayer.
Verwaltungsgerichtshofes vom 04.08.2011 sind
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die räumliche
Entwicklung zu ordnen,
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die bereits in
der Friedberger Au bestehenden Freizeit- und Erholungsnutzungen zu sichern und
zu ergänzen sowie weitere Freizeit- und Erholungsnutzungen entlang den
bestehenden Erschließungsstraßen, insbesondere der Seestraße, zu ermöglichen,
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den unberührten
Natur- und Landschaftsraum der Friedberger Au durch weitgehenden Verzicht auf
neue Bebauung oder Bestimmung von geeigneten, nicht
landschaftsbeeinträchtigenden Standorten zu erhalten; dies gilt insbesondere
für das im Entwurf des Regionalplans Augsburg (Gesamtfortschreibung 2006)
dargestellte landschaftliche Vorbehaltsgebiet,
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die bestehenden
Blickbeziehungen aus der Friedberger Au zur Stadt Friedberg zu erhalten,
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die bestehenden
und im Rahmen der Planung zu entwickelnden Freizeitnutzungen vor Geruchsimmissionen
aus landwirtschaftlicher Nutzung zu schützen,
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die hochwertigen
Naturräume der Lechleite und entlang der Friedberger Ach vor
Ammoniakimmissionen zu schützen und
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die bestehende
Landwirtschaft angemessen zu sichern.
Die Aufplanung erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 74 neu für den Bereich nördlich der B 300, nordöstlich des La-Crosse-Rings, östlich der Kreisstraße AIC 25 neu, westlich der Friedberger Ach und südlich der im Flächennutzungsplan nachrichtlich dargestellten Trasse der B 300 neu (Erholungsgebiet Friedberger Au)".
Das Gebiet ist im beiliegenden Lageplan vom 13.09.2011 stark umrandet gekennzeichnet. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Die Ausarbeitung des Bebauungsplanes erfolgt durch das Baureferat der Stadt Friedberg in Zusammenarbeit mit dem Büro für Landschafts- und Freiraumplanung Brugger, Aichach und Herrn Rechtsanwalt Dr. Eichhorn, München.