Beschluss: abgelehnt

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet nördlich der B 300, nordöstlich des La-Crosse-Rings, östlich der Kreisstraße AIC 25 neu, westlich der Friedberger Ach und südlich der im Flächennutzungsplan nachrichtlich dargestellten Trasse der B 300 neu (Erholungsgebiet Friedberger Au)


Ziele des Bebauungsplanes unter Berücksichtigung der Urteile des Bayer. Verwaltungsgerichtshofes vom 04.08.2011 sind

-       die räumliche Entwicklung zu ordnen,

-       die bereits in der Friedberger Au bestehenden Freizeit- und Erholungsnutzungen zu sichern und zu ergänzen sowie weitere Freizeit- und Erholungsnutzungen entlang den bestehenden Erschließungsstraßen, insbesondere der Seestraße, zu ermöglichen,

-       den unberührten Natur- und Landschaftsraum der Friedberger Au durch weitgehenden Verzicht auf neue Bebauung oder Bestimmung von geeigneten, nicht landschaftsbeeinträchtigenden Standorten zu erhalten; dies gilt insbesondere für das im Entwurf des Regionalplans Augsburg (Gesamtfortschreibung 2006) dargestellte landschaftliche Vorbehaltsgebiet,

-       die bestehenden Blickbeziehungen aus der Friedberger Au zur Stadt Friedberg zu erhalten,

-       die bestehenden und im Rahmen der Planung zu entwickelnden Freizeitnutzungen vor Geruchsimmissionen aus landwirtschaftlicher Nutzung zu schützen,

-       die hochwertigen Naturräume der Lechleite und entlang der Friedberger Ach vor Ammoniakimmissionen zu schützen und

-       die bestehende Landwirtschaft angemessen zu sichern.

 

Die Aufplanung erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 74 neu für den Bereich nördlich der B 300, nordöstlich des La-Crosse-Rings, östlich der Kreisstraße AIC 25 neu, westlich der Friedberger Ach und südlich der im Flächennutzungsplan nachrichtlich dargestellten Trasse der B 300 neu (Erholungsgebiet Friedberger Au)".

 

Das Gebiet ist im beiliegenden Lageplan vom 13.09.2011 stark umrandet gekennzeichnet. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Die Ausarbeitung des Bebauungsplanes erfolgt durch das Baureferat der Stadt Friedberg in Zusammenarbeit mit dem Büro für Landschafts- und Freiraumplanung Brugger, Aichach und Herrn Rechtsanwalt Dr. Eichhorn, München.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           10

Nein:                                        16

Pers. beteiligt:                           3

Anwesend:                              29

     

Abwesend:

StR Lenhart

StR Dr. Mersdorf

 

Persönlich beteiligt Art. 49 GO:

1.BM Dr. Bergmair

StR Feile

StR Goldstein