Beschluss: ungeändert beschlossen

Einer Wieder- bzw. Neuerrichtung des Evangelischen Kindergartens an der Herrgottsruhstraße mit insgesamt zwei Kindergartengruppen sowie zusätzlich einer Krippengruppe wird entsprechend dem Bayer. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz zugestimmt. Insgesamt wird, ausgehend von 1.673.285 € Gesamtbaukosten, ein maximaler Höchstzuschuss von 826.000 € bewilligt (netto 598.000 €). Voraussetzung ist die Aufnahme in das Sonderförderprogramm (Krippenförderung) der Bayer. Staatsregierung. Hierzu sind vom Träger noch die notwendigen Detailunterlagen zur Vorlage bei den Fachbehörden zu erbringen.

 

Eine zeitanteilige Zuschussrückforderung der im Jahr 2002 ausbezahlten Mittel für verschiedene Ertüchtigungsmaßnahmen erfolgt nicht, dafür sind damit Kosten für ein Interimsquartier während der Bauzeit abgegolten.

 

Baurechtliche Aussagen sind mit dieser förderrechtlichen Zusage ausdrücklich nicht verbunden.

 

Die Verwaltung hat mit dem Träger zusammen eine Baukostenoptimierung anzustreben.

 

Dem Stadtrat wird empfohlen, entsprechende Haushaltsmittel verbindlich ab dem Haushaltjahr 2012 ff einzustellen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           13

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              13