Beschluss: ungeändert beschlossen

1.            Der Stadtrat beschließt eine Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan Nr. 9 für das Gebiet südlich des Blattenweges und nördlich des Hochstallerweges im Stadtteil Rederzhausen um die nordöstlichen Grundstücksflächen der Flurnummern 993 und 994 der Gemarkung Rederzhausen. Der mit Lageplan vom 10.11.2011 dargestellte Geltungsbereich umfasst nunmehr die Grundstücke Flurnummern 986/43, 990, 993, 994, 995/3 (Teilfl.), 1003 und 1004 der Gemarkung Rederzhausen. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.            Die Verwaltung wird beauftragt, das wasserrechtliche Verfahren für die Rückhaltung und gedrosselte schadlose Ableitung von Niederschlagswasser schnellstmöglich einzuleiten und den Antrag beim Landratsamt Aichach-Friedberg zu stellen. Die fachlichen Inhalte dieser Planung sind aufgrund der notwendigen engen Abstimmung mit dem Bebauungsplanverfahren  durch den Planungs- und Umweltausschuss festzulegen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           25

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           1

Anwesend:                              26

     

 

Persönlich beteiligt Art. 49 GO:

FrV Rockelmann

 

 

Abwesend:

StR Büchler

FrVe Eser-Schuberth

StR Dr. Mersdorf

StR Scharold

StRin Widmann