Sitzung: 10.11.2011 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
- Die Eröffnungsbilanz der Stadtwerke
Friedberg wird festgestellt.
- Die geprüften Jahresabschlüsse 2000 bis
2009 der Stadtwerke Friedberg werden mit nachfolgenden Zahlen
festgestellt.
Jahr Bilanzsumme Jahresergebnis
2000 54.134.588,38 € - 1.170.102,79 €
2001 54.830.060,74 € - 2.092.076,91 €
2002 54.283.479,74 € - 1.373.979,47 €
2003 53.992.324,92 € - 1.267.508,69 €
2004 53.820.169,12 € - 976.320,46 €
2005 53.345.571,90 € - 1.394.234,97 €
2006 53.151.117,59 € - 1.289.428,78 €
2007 56.575.320,00 € - 1.452.727,93 €
2008 57.317.106,27 € - 1.511.074,90 €
2009 55.033.011,97 € - 1.885.961,31 €
- Bei der Berechnung des Verlustausgleichs
zwischen Stadt und Stadtwerken bleiben die Ergebnisse der Betriebszweige
Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung unberücksichtigt. Die Ergebnisse
der übrigen Betriebszweige fließen in die Berechnung nach den Ergebnissen
der Gewinn- und Verlustrechnung ein.
- Verwendung der Jahresergebnisse 2000 –
2008
- Auf der Grundlage der Festlegung in
Ziffer 3 ergeben sich für die Jahre 2000 bis 2008 folgende
Jahresfehlbeträge:
Jahr Fehlbetrag
2000 - 1.055.070,46 €
2001 - 1.556.006,83 €
2002 - 1.302.346,94 €
2003 - 1.137.761,57 €
2004 - 1.142.905,32 €
2005 - 949.134,00 €
2006 - 965.895,52 €
2007 - 1.404.609,60 €
2008 - 1.175.077,57 €
gesamt - 10.702.704,55 €
- Die Jahresfehlbeträge der
Betriebszweige Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für die Jahre
2000 bis 2008 werden durch Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
ausgeglichen. Sie betragen – 45.716,74 € in der Wasserversorgung und –
1.792.930,35 € in der Abwasserbeseitigung.
- Die errechneten Jahresfehlbeträge der
Jahre 2000 bis 2008 in Höhe von 10.702.704,55 € werden durch die Stadt
Friedberg ausgeglichen. Unter Berücksichtigung der bis zum 30.09.2011 von
der Stadt Friedberg geleisteten und in die allgemeine Rücklage gebuchten
Zahlungen in Höhe von 10.667.780,73 € ergibt sich ein Restbetrag von
34.923,72 €, der soweit finanziell darstellbar noch im Jahre 2011
ausgeglichen werden soll.
- Der Jahresfehlbetrag 2009 in Höhe von
-1.885.961,31 € wird gemäß § 8 Abs. 2 EBV auf neue Rechnung vorgetragen.
- Der Stadtrat erteilt der Werkleitung
gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung für die Geschäftsjahre 2000 bis
2009.