Beschluss: ungeändert beschlossen

A-1) Landratsamt Aichach-Friedberg/27.09.2011

 

Untere Naturschutzbehörde

Die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom 08.09.2011 wird zur Kenntnis genommen.

Die Maßgaben für die naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen werden im nächsten Verfahrensschritt konkretisiert. Insbesondere hinsichtlich der Einstufung des Rückhaltebeckens ist eine Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde erforderlich.

 

Kommunale Abfallwirtschaft

Die Stellungnahme der Abteilung Kommunale Abfallwirtschaft vom 17.08.2011 wird zur Kenntnis genommen.

Der Hinweis wird in die Begründung aufgenommen und berücksichtigt.

 

Wasserrecht

Die Stellungnahme der Abteilung Wasserrecht vom 06.09.2011 wird zur Kenntnis genommen.

Die Hinweise werden in die Begründung aufgenommen und berücksichtigt.

 

Staatliches Abfallrecht

Die Stellungnahme der Abteilung Staatliches Abfallrecht vom 25.08.2011 wird zur Kenntnis genommen.

Die Hinweise werden in die Begründung aufgenommen und berücksichtigt.

 

 

 

 

A-2) Wasserwirtschaftsamt Donauwörth/27.09.2011

Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 27.09.2011 wird zur Kenntnis genommen.

Die Hinweise werden im weiteren Verfahren eingearbeitet. Die Verwaltung wird beauftragt, auch im Hinblick auf das erforderliche wasserrechtliche Verfahren für die Rückhaltung und die gedrosselte schadlose Ableitung von Niederschlagswasser frühzeitig Abstimmungsgespräche mit dem Wasserwirtschaftsamt zu führen.

 

 

A-3) Bund Naturschutz/24.09.2011

Die Stellungnahme des Bund Naturschutz vom 24.09.2011 wird zur Kenntnis genommen.

Für die Entwässerung wurden bereits umfangreiche Untersuchungen durchgeführt und Lösungsmöglichkeiten untersucht, die bestätigen, dass die geplante Vorgehensweise durchführbar ist. Parallel zum Bebauungsplanverfahren wird dazu ein wasserrechtliches Verfahren für die Rückhaltung und die gedrosselte schadlose Ableitung von Niederschlagswasser in die Wege geleitet.

 

 

A-4) Landesbund für Vogelschutz/15.08.2011

Die Stellungnahme des Landesbund für Vogelschutz, Kreisgruppe Aichach-Friedberg vom 15.08.2011 wird zur Kenntnis genommen.

Das vorgesehene Regenrückhaltebecken dient der Rückhaltung von Regenwasser bei Starkregen. Da ein ständiger kontrollierter Ablauf vorgesehen ist, wird das Becken einen Großteil der Zeit nicht unter Wasser stehen, womit ein Fischbesatz bereits ausscheidet.

 

 

A-5) Landratsamt Aichach-Friedberg - Gesundheitsamt/08.09.2011

Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg – Gesundheitsamt vom 08.09.2011 wird zur Kenntnis genommen und beachtet.

 

 

A-6) Polizeiinspektion Friedberg/25.08.29011

Die Stellungnahme der Polizeiinspektion vom 25.08.2011 wird zur Kenntnis genommen.

 

 

A-7) Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten/14.09.2011

Die Stellungnahme des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten vom 14.09.2011 wird zur Kenntnis genommen.

Die Hinweise werden in die Begründung aufgenommen und berücksichtigt.

 

 

B-1) Lokale Agenda, AK Umwelt und Natur/15.08.2011

Die Stellungnahme der Lokalen Agenda, Arbeitskreis Umwelt und Natur vom 15.08.2011 wird zur Kenntnis genommen.

Das vorgesehene Regenrückhaltebecken dient der Rückhaltung von Regenwasser bei Starkregen. Da ein ständiger kontrollierter Ablauf vorgesehen ist, wird das Becken einen Großteil der Zeit nicht unter Wasser stehen, womit ein Fischbesatz bereits ausscheidet.

 

 

B-2) Dr. Degenhard Offergeld/26.08., 06.09. und 21.10.2011

Die Stellungnahme von Herrn Dr. Degenhard Offergeld vom 26.08.2011 wird zur Kenntnis genommen.

Bereits heute fließt ein Teil des Regenwassers aus dem zukünftigen Baugebiet nach Osten und ein Teil nach Westen ab. Auch die anfallende Menge des Regenwassers besteht schon heute. Das Baugebiet selbst darf einerseits aufgrund seiner zusätzlichen Versiegelung nicht zu einer Verschlechterung der Situation führen. Andererseits soll durch das neue Baugebiet eine deutliche Verbesserung der bestehenden Situation herbeigeführt werden. Ziel ist es, durch den Bau des östlichen Regenrückhaltebeckens und den dort kontrollierten Abfluss ca. 20-jährige Regenereignisse noch schadlos abführen zu können. Dies ist ohne das neue Baugebiet nicht der Fall. Ein noch höherer Schutz wäre zwar wünschenswert, ist aber aufgrund des großen Einzugsgebietes, der Topographie und damit verbundener immenser Aufwändungen für das Becken und ein Dammbauwerk nicht erreichbar. Der Wunsch nach Schutz vor einem 100-jährigen Regenereignis lässt sich somit leider nicht erreichen. Da es sich bei dem Becken nicht um Hochwasserschutz, sondern um Schutzmaßnahmen bei Starkregenereignissen handelt, widerspricht das Becken auch nicht den Vorgaben des Landesentwicklungsplanes.

 

Darüber hinaus handelt es ich bei der Planung nicht vordringlich um eine Schutzmaßnahme, sondern in erster Linie um die Erschließung eines neuen Baugebietes. Glücklicherweise können neben der erforderlichen Rückhaltung des Regenwassers aus dem Baugebiet selbst, wegen der Grundstücksverfügbarkeiten zusätzlich weitere Verbesserungen erreicht werden, indem ein Becken für die Rückhaltung und die gedrosselte schadlose Ableitung von Niederschlagswasser realisiert werden soll.

 

Da es sich eben um die Erschießung eines neuen Baugebietes handelt, können mit diesem auch nicht sämtliche bestehenden Probleme gelöst werden. Es ist durchaus bekannt, dass gerade die Verrohrung im Bereich des Spielplatzes eine große Schwachstelle für die Gesamtentwässerung von Rederzausen darstellt. Dieses Problem kann aber nicht durch das neue Baugebiet gelöst werden.

 

Ein Gutachten des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth im Zusammenhang mit der vorliegenden Planung existiert nicht. Vielmehr ist für die geplanten Maßnahmen zur Rückhaltung und zur anschließenden gedrosselten schadlosen Ableitung von Niederschlagswasser ein eigenständiges wasserrechtliches Verfahren durchzuführen. In diesem Verfahren, das beim Landratsamt Aichach-Friedberg geführt wird, werden alle erforderlichen Fachstellen sowie die Öffentlichkeit beteiligt.

 

 

B-3) Karl Fürst/09.09.2011

Die Stellungnahme von Herrn Karl Fürst vom 09.09.2011 wird zur Kenntnis genommen.

Bei der genannten Biogasanlage in Punkt 5 des Entwässerungs– und Bebauungskonzepts handelt es sich um einen redaktionellen Fehler. Eine solche Anlage ist weder vorhanden, noch derzeit in Planung.

Aufgrund der Nähe zum bestehenden Spielplatz in Rederzhausen ist derzeit noch offen, ob hier ein zusätzlicher Spielplatz geschaffen werden soll. Sollte der Spielplatz realisiert werden, dient er insbesondere dem neuen Baugebiet. Seine Lage ergibt sich vor allem daraus, dass dieser Bereich ansonsten als ungenutztes Grünland verbleiben würde. Die südliche Zeile stellt einen Fußweg und keineswegs Parkplätze für fremde Sielplatznutzer dar. Die verkehrliche Situation im gesamten Kreuzungsbereich wird im weiteren Verfahren noch untersucht. Im Übrigen bestehen keinerlei Absichten, den bestehenden Spielplatz am Feuerwehrhaus aufzugeben oder zu verlegen.

Ein gemeinsames Energiekonzept für das gesamte Baugebiet bietet sich aufgrund der Lage und der Ausrichtung der Bauflächen nicht an. Stattdessen wird versucht, planerisch die Grundlagen für bestmögliche energetische Einzellösungen herzustellen. Der Großteil der Häuser ist südorientiert, es bestehen keine Verschattungsprobleme zwischen den Grundstücken. Damit können die Häuser optimal orientiert und Sonnenenergie genutzt werden.

 

 

C) Weitere Beschlüsse:

Die Verwaltung wird beauftragt, die detaillierten Festsetzungen für den Bebauungsplan auszuarbeiten. Dabei sind abweichend zur jetzigen Planung im südlichen Stichweg statt der beiden südlichen Einzelhäuser die Möglichkeiten von 2 Doppelhäusern vorzusehen.

 

Die Stichstraße sowie der zentrale Bereich der Nord-Süd-Verbindung sind als verkehrsberuhigter Bereich zu planen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           12

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           1

Anwesend:                              13

     

FrV Rockelmann hat gem. Art. 49 Abs. 1 GO an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

 

Abwesend:

StR Büchler                                        vertreten durch StR Güntner

FrV Kleist                                            vertreten durch StR Schrall

Dritter Bürgermeister Losinger           vertreten durch StR Gürtler