Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 13

Die Planungen zur Sanierung und Umnutzung des Wittelsbacher Schlosses sind auf Grundlage des Grundsatzbeschlusses des Stadtrates vom 18. März 2010 wiederaufzunehmen. Die im Rahmen dieser Sitzung beschlossenen Kosten (BA I 15,85 Mio. € / BA II 4,28 Mio. €)

stellen die Budgetobergrenze dar.

Für Baukostenverschiebungen oder -erhöhungen, die sich im Verlauf der weiteren Planung ergeben sollten, sind deshalb unter Federführung der Projektsteuerung vom Planungsteam die Zusammenhänge darzustellen und Einsparungsvorschläge für die Einhaltung des Budgets dem Gremium zur Entscheidung vorzulegen. Der BA I ist aufzuteilen in BA I a und BA I b.

 

Beauftragung:

 

-     Das Architekturbüro Braun + Partner, München wird in Fortführung der bisherigen Planungsleistungen gem. § 33 ff. HOAI 2009 mit den Leistungsphasen 5 mit 9 beauftragt, wobei die Beauftragung stufenweise zunächst mit den Leistungsphasen 5 – 7 und erst nach Freigabe der Bauleistungen mit den Leistungsphasen 8 und 9 zu erfolgen hat.

 

-     Die Projektsteuerung Drees & Sommer, München wird in Fortführung der bisherigen Leistungen gem. AHO mit der planungsbegleitenden Projektsteuerung der Leistungsphasen 5 bis 9 HOAI beauftragt, wobei die Beauftragung analog zu den Planungsleistungen stufenweise zunächst mit der planungsbegleitenden Projektsteuerung der Leistungsphasen 5 – 7 und und erst nach Freigabe der Bauleistungen mit der planungsbegleitenden Projektsteuerung der Leistungsphasen 8 und 9 zu erfolgen hat.

 

-     Das Planungsbüro für Tragwerksplanung CBP, München wird in Fortführung der bisherigen Planungsleistungen gem. § 49 ff. HOAI 2009 mit den Leistungsphasen 5 und 6 beauftragt.

 

-     Das Fachplanungsbüro für Elektrotechnik/Aufzugs-, Förder- und Lagertechnik Knab, München wird in Fortführung der bisherigen Planungsleistungen gem. § 53 ff. HOAI 2009 mit den Leistungsphasen 5 bis 9 beauftragt, wobei die Beauftragung stufenweise zunächst mit den Leistungsphasen 5 – 7 und erst nach Freigabe der Bauleistungen mit den Leistungsphasen 8 und 9 zu erfolgen hat.

 

-     Das Fachplanungsbüro für Heizung/Lüftung/Sanitär Conplaning, Ulm wird in Fortführung der bisherigen Planungsleistungen gem. § 53 ff. HOAI 2009 mit den Leistungsphasen 5 bis 9 beauftragt, wobei die Beauftragung stufenweise zunächst mit den Leistungsphasen 5 – 7 und erst nach Freigabe der Bauleistungen mit den Leistungsphasen 8 und 9 zu erfolgen hat.

 

-     Das Fachbüro für Museumsplanung Atelier Hammerl, München wird in Fortführung der bisherigen Planungsleistungen gem. § 33 ff. HOAI 2009 mit den Leistungsphasen 5 bis 9 beauftragt, wobei die Beauftragung stufenweise zunächst mit den Leistungsphasen 5 – 7 und erst nach Freigabe der Bauleistungen mit den Leistungsphasen 8 und 9 zu erfolgen hat.

 

-       Das Planungsbüro für Freianlagenplanung Hackl /Hofmann, Eichstätt wird in Fortführung der bisherigen Leistungen gem. § 38 ff. HOAI 2009 mit den Leistungsphasen 5 mit 9 beauftragt, wobei die Beauftragung stufenweise zunächst mit den Leistungsphasen 5 – 7 und erst nach Freigabe der Bauleistungen mit den Leistungsphasen 8 und 9 zu erfolgen hat.

 

Die Verwaltung wird beauftragt zusammen mit der Projektsteuerung die Eckpunkte der Vertragsgestaltung mit den einzelnen Büros zu verhandeln und die honorarrelevanten Parameter, die neben den neuen Vorschriften der HOAI 2009 auch von dem  beabsichtigten Bauablauf und  beabsichtigten Bauabschnittsbildung beeinflusst wird, dem Stadtrat vor dem endgültigen Vertragsabschluss vorzulegen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           13             

Nein:                                     0

Pers. beteiligt:                      0

Anwesend:                         13

 

 

Abwesend:

 

StRin Walkmann vertreten durch StRin Krendlinger