Sitzung: 08.12.2011 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Der
Stadtrat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan
für das Gebiet nördlich der Staatsstraße 2051 und östlich des Gewerbegebietes
an der Engelschalkstraße in der Gemarkung Wiffertshausen. Sein Geltungsbereich
umfasst das Grundstück Flurnummer 51/6 der Gemarkung Wiffertshausen
Die Aufplanung erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 41 für das Gebiet nördlich der Staatsstraße 2051 und östlich des Gewerbegebietes an der Engelschalkstraße in der Gemarkung Wiffertshausen" und wird als Sonstiges Sondergebiet (SO) "Photovoltaikfreiflächenanlage" im Sinne von § 11 Abs. 2 BauNVO ausgewiesen.
Das Gebiet ist im beiliegenden Lageplan vom 08.12.2011 stark umrandet gekennzeichnet. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Die Planung wird im Auftrag und auf Kosten des Herrn Andreas Kaindl, Friedberg von der Bayer. Landessiedlung, Standortentwicklung und Städtebau, Herrn Jörg Streng, Bayreuth gefertigt.