Sitzung: 19.01.2012 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Der
Stadtrat beschließt die Durchführung einer 25. Änderung des Flächennutzungs–
und Landschaftsplanes der Stadt Friedberg zur Darstellung einer Sonderbaufläche
"Photovoltaikfreiflächenanlage" für den Bereich nördlich der Bundesautobahn
A 8 und westlich der Ortsverbindungsstraße nach Bitzenhofen in der Gemarkung
Haberskirch. Die Änderung umfasst die Grundstücke Flurnummern 1617 und 1668
(Teilfl.) oder Gemarkung Haberskirch. Der Änderungsbereich wird als
Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Photovoltaikfreiflächenanlage im Sinne
von § 1 Nr. 4 BauNVO dargestellt.
Der
Umgriff der Flächennutzungsplanänderung ist im beiliegenden Lageplan vom 19.01.2012
stark umrandet dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Die
Planung wird im Auftrag und auf Kosten der Energiebauern GmbH, Geschäftsführer
Sepp –Bichler, Sielenbach, vom Büro Brugger - Landschaftsarchitekten –
Stadtplaner – Ökologen, Aichach, gefertigt.