Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Stadtrat beschließt die Durchführung einer 25. Änderung des Flächennutzungs– und Landschaftsplanes der Stadt Friedberg zur Darstellung einer Sonderbaufläche "Photovoltaikfreiflächenanlage" für den Bereich nördlich der Bundesautobahn A 8 und westlich der Ortsverbindungsstraße nach Bitzenhofen in der Gemarkung Haberskirch. Die Änderung umfasst die Grundstücke Flurnummern 1617 und 1668 (Teilfl.) oder Gemarkung Haberskirch. Der Änderungsbereich wird als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Photovoltaikfreiflächenanlage im Sinne von § 1 Nr. 4 BauNVO dargestellt.

Der Umgriff der Flächennutzungsplanänderung ist im beiliegenden Lageplan vom 19.01.2012 stark umrandet dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Die Planung wird im Auftrag und auf Kosten der Energiebauern GmbH, Geschäftsführer Sepp –Bichler, Sielenbach, vom Büro Brugger - Landschaftsarchitekten – Stadtplaner – Ökologen, Aichach, gefertigt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           25

Nein:                                          3

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              28

     

Abwesend:

StR Güntner

StRin Micheler-Jones

StRin Schwab