Sitzung: 19.01.2012 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Der
Stadtrat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan für das Gebiet nördlich der Bundesautobahn A 8 und
westlich der Ortsverbindungsstraße nach Bitzenhofen in der Gemarkung
Haberskirch. Sein Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Flurnummern 1617 und
1668 (Teilfl.) der Gemarkung Haberskirch.
Die Aufplanung erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 4 für das Gebiet nördlich der Bundesautobahn A 8 und westlich der Ortsverbindungsstraße nach Bitzenhofen in der Gemarkung Haberskirch" und wird als Sonstiges Sondergebiet (SO) "Photovoltaikfreiflächenanlge" im Sinne von § 11 Abs. 2 BauNVO ausgewiesen.
Das Gebiet ist im beiliegenden Lageplan vom 19.01.2012 stark umrandet gekennzeichnet. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes wird das Büro Brugger - Landschaftsarchitekten - Stadtplaner - Ökologen, Aichach, auf Kosten der Energiebauern GmbH, Geschäftsführer Sepp Bichler, Sielenbach, beauftragt.