Beschluss: ungeändert beschlossen

Der vom Büro Brugger – Landschaftsarchitekten – Stadtplaner – Ökologen, Aichach, gefertigte Vorentwurf zum Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 4 für das Gebiet nördlich der  Bundesautobahn A 8 und westlich der Ortsverbindungsstraße nach Bitzenhofen in der Gemarkung Haberskirch (Sondergebiet "Photovoltaikfreiflächenanlage") vom 19.01.2012 mit den textlichen Festsetzungen vom 19.01.2012 wird anerkannt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage dieses Entwurfes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           25

Nein:                                          3

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              28

     

Abwesend:

StR Güntner

StRin Micheler-Jones

StRin Schwab