Beschluss: ungeändert beschlossen

1.         Der Geltungsbereich des vom Stadtrat am 08.12.2011 zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan Nr. 41 für das Gebiet nördlich der Staatsstraße 2051 und östlich des Gewerbegebietes an der Engelschalkstraße in der Gemarkung Wiffertshausen (Sondergebiet "Photovoltaikfreiflächenanlage") wird zur Umsetzung der Ausgleichsflächen um eine Teilfläche des Grundstücks FlNr. 51/5 der Gemarkung Wiffertshausen erweitert.

 

2.         Der von der Bayer. Landessiedlung, Standortentwicklung und Städtebau, Herrn Jörg Streng, Bayreuth, gefertigte Vorentwurf zum Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 41 für das Gebiet nördlich der Staatsstraße 2051 und östlich des Gewerbegebietes an der Engelschalkstraße in der Gemarkung Wiffertshausen (Sondergebiet "Photovoltaikfreiflächenanlage") mit den textlichen Festsetzungen vom 19.01.2012 und der Begründung vom 19.01.2012 wird anerkannt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage dieses Entwurfes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           25

Nein:                                          3

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              28

     

Abwesend:

StR Güntner

StRin Micheler-Jones

StRin Schwab