Beschluss: ungeändert beschlossen

1.         Der Geltungsbereich der vom Stadtrat am 08.12.2011 beschlossenen 24. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Friedberg zur Darstellung einer Sonderbaufläche "Photovoltaikfreiflächenanlage" für den Bereich nördlich der Staatsstraße 2051 und östlich des Gewerbegebietes an der Engelschalkstraße in der Gemarkung Wiffertshausen wird zur Umsetzung der Ausgleichsflächen um eine Teilfläche des Grundstücks FlNr. 51/5 der Gemarkung Wiffertshausen erweitert.

 

2.         Der von der Bayer. Landessiedlung, Standortentwicklung und Städtebau, Herrn Jörg Streng, Bayreuth, gefertigte Vorentwurf zur 24. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Friedberg zur Darstellung einer Sonderbaufläche "Photovoltaikfreiflächenanlage" für den Bereich nördlich der Staatsstraße 2051 und östlich des Gewerbegebietes an der Engelschalkstraße in der Gemarkung Wiffertshausen vom 19.01.2012 mit der Begründung vom 19.01.2012 wird anerkannt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage dieses Entwurfes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           25

Nein:                                          3

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              28

     

Abwesend:

StR Güntner

StRin Micheler-Jones

StRin Schwab