Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Stadtrat nimmt die eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis und beschließt folgende Änderungen der Planung sowie weitere Voraussetzungen und Vorgehensweisen:

 

  1. Die Bauverbots- und Baubeschränkungszonen sind in der Planzeichnung darzustellen.

 

  1. Vor dem Feststellungsbeschluss der Flächennutzungsplanänderung muss die abschließende Untersuchung der Altlasten vom Vorhabensträger samt positiver Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg, Abt. Staatliches Abfallrecht vorliegen.

 

  1. Der Regierung von Schwaben ist mitzuteilen, dass es sich um eine fehlerhafte Interpretation handelt, da es sich bei der Konversionsfläche nicht um die in der bisherigen Planzeichnung mit „Ver- und Entsorgungsanlagen“ gekennzeichneten Bereich handelt, sondern um den größeren südlichen Grundstücksbereich handelt.

 

  1. Der Deutschen Bahn ist mitzuteilen, dass die geforderten Angaben der Höhenlagen im Bebauungsplan vorgenommen werden und die Hinweise zur Leitung sowohl im Flächennutzungs- als auch im Bebauungsplan einfließen.

 

  1. Da auf dem nördlichen Grundstück Flur-Nr. 51/5 eine deutlich größere Ersatzpflanzung in Form einer Ausgleichsfläche erfolgen wird, könnte eine Rodungserlaubnis des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten möglich sein. Die Ersatzmaßnahmen sind in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt sowie dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu klären und in der weiteren Planung (insbesondere im dazugehörigen Bebauungsplan) konkret zu definieren.

 

  1. Für den Billigungs- und Auslegungsbeschluss sind vollständige Unterlagen inklusive der beschlossen Anpassungen sowie einem Umweltbericht vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           24

Nein:                                          3

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              27

     

Abwesend:

StR Gürtler

StR Reißner

StR Trübenbacher

StR Ziegenaus