Sitzung: 09.02.2012 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Der
Stadtrat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan für das Gebiet südlich der Keltenstraße, westlich der
Karl-Lindner-Straße und östlich des Mezgerwäldchens in Friedberg-Süd. Sein
Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Flurnummern 721 (Teilfl.), 727, 727/1,
727/2, 738/2 (Teilfl.), 738/5 (Teilfl.), 2316/3 (Teilfl.) und 2316/4 der
Gemarkung Friedberg.
Die Aufplanung erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 51/V für das Gebiet südlich der Keltenstraße, westlich der Karl-Lindner-Straße und östlich des Mezgerwäldchens (Baugebiet "Nord-West") in Friedberg-Süd" und wird als Allgemeines Wohngebiet (WA) im Sinne von § 4 BauNVO ausgewiesen.
Das Gebiet ist im beiliegenden Lageplan vom 09.02.2012 stark
umrandet gekennzeichnet. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Die Verwaltung wird beauftragt, die grundstückspolitischen Ziele der Stadt Friedberg zu sichern.