Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Stadt Friedberg beschließt aufgrund der §§ 2, 5 und 6 des Baugesetzbuches – BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) die 22. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Friedberg zur Darstellung einer Sonderbaufläche "BRK-Zentrale" für den Bereich westlich des Chippenham-Rings, nördlich der Hans-Böller-Straße und östlich des Tennisclubs Friedberg (Sondergebiet "BRK-Zentrale") in Friedberg.

 

Die vom Büro Brugger - Landschaftsarchitekten - Stadtplaner - Ökologen, Aichach, gefertigte Flächennutzungsplanänderung vom 14.04.2011 mit der Begründung nebst Umweltbericht vom 14.04.2011 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           26

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           1

Anwesend:                              27

     

Persönlich beteiligt nach Art. 49 GO:

2.BM Fuchs

 

Abwesend:

StR Gürtler

StR Reißner

StR Trübenbacher

StR Ziegenaus