Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Planungs- und Umweltausschuss nimmt die eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis und beschließt folgende Änderungen der Planung sowie weitere Voraussetzungen und Vorgehensweisen:

 

  1. Die Bauverbots- und Baubeschränkungszonen sind in der Planzeichnung darzustellen.

 

  1. Vor dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes muss die abschließende Untersuchung der Altlasten vom Vorhabensträger samt positiver Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg, Abt. Staatliches Abfallrecht vorliegen.

 

  1. Der Regierung von Schwaben ist mitzuteilen, dass es sich um eine fehlerhafte Interpretation handelt, da es sich bei der Konversionsfläche nicht um die in der bisherigen Planzeichnung mit „Ver- und Entsorgungsanlagen“ gekennzeichneten Bereich handelt, sondern um den größeren südlichen Grundstücksbereich handelt.

 

  1. Der Deutschen Bahn ist mitzuteilen, dass die geforderte Festsetzung der max. Höhenlage im Schutzstreifen der Bahnstromleitung im Bebauungsplan vorgenommen wird und die Hinweise zur Leitung im Bebauungsplan einfließen.

 

  1. Da auf dem nördlichen Grundstück Flur-Nr. 51/5 eine deutlich größere Ersatzpflanzung in Form einer Ausgleichsfläche erfolgen wird, könnte eine Rodungserlaubnis des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten möglich sein. Die Ersatzmaßnahmen sind in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Aichach-Friedberg sowie dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu klären und in der weiteren Planung (insbesondere im dazugehörigen Bebauungsplan) konkret zu definieren.

 

  1. Dem Bund Naturschutz ist mitzuteilen, dass die geplanten Rodungen in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Aichach-Friedberg stehen und umfangreicher Ausgleich geschaffen wird. Deshalb wird an der Planung festgehalten.

 

  1. Die bestehende Biotopfläche auf dem Grundstück 51/7 im Nordwesten des Geltungsbereichs wird aufgrund der Empfehlung der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Aichach-Friedberg in den Geltungsbereich mit aufgenommen. Der Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Geltungsbereich entsprechend zu vergrößern.

 

  1. Für den Billigungs- und Auslegungsbeschluss sind vollständige Unterlagen inklusive der beschlossen Anpassungen sowie einem Umweltbericht vorzulegen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           10

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              10

     

 

Abwesend:

StR Büchler                                       vertreten durch StR Güntner

FrVe Eser-Schuberth                          abwesend

Dritter Bürgermeister Losinger           abwesend

StR Scharold                                      abwesend