Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Stadt Friedberg erlässt aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1 und der §§ 9 und 10 des Baugesetzbuches – BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509), des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung – BayBO – (BayRS 2132-1-I) und des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – GO – (BayRS 2020-1-1-I) den Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 27 für das Gebiet südlich der bestehenden Siedlung St. Afra und östlich der Lechfeldstraße in Friedberg-St. Afra als Satzung.

 

Der vom Baureferat der Stadt Friedberg in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Walter Jaschke, Augsburg, gefertigte Bebauungsplan mit Grünordnungsplan vom 31.03.2011 in der Fassung vom 17.11.2011 und die revidierte Begründung nebst Umweltbericht vom 17.11.2011 sind Bestandteil dieses Beschlusses.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           13

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              13

     

 

Abwesend:

StR Büchler                                       vertreten durch StR Güntner