Sitzung: 13.03.2012 Werkausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Für die Beitrags- und Gebührenkalkulation für die Wasserversorgung
ab dem Jahr 2013 werden folgende Grundsätze festgelegt:
- Die
Kalkulation der Herstellungsbeiträge erfolgt im Rahmen einer
Rechnungsperiodenkalkulation für den Zeitraum 2008 bis 2015.
- Der
Kalkulationszeitraum der Gebühren beginnt am 01.01.2013 und endet am
31.12.2015.
- Der
kalkulatorische Zinssatz beträgt ab 01.01.2013 5,0 %.
- Die Entscheidung, in welcher Form
Gebührenänderungen getroffen werden (Grundgebühr oder Verbrauchsgebühr
oder Mischung aus beiden Komponenten), wird nach Feststellung der neuen
Verteilungssätze getroffen. Die Werkleitung wird beauftragt entsprechende
Modellrechnungen dem Werkausschuss vorzulegen.
- Auf
die Ermittlung und Ausweisung der Kosten für den Löschwasserbedarf wird
verzichtet, da dem gegenüber die nicht erhobene Konzessionsabgabe in
ähnlicher Höhe steht.
- Die
in den Jahren 2010 bis 2012 entstandenen Über- bzw. Unterdeckungen werden
in die neue Kalkulationsperiode vorgetragen. Bei der Ermittlung der Über-
bzw. Unterdeckungen sind für die laufende Kalkulationsperiode die Über-
bzw. Unterdeckungen der Jahre 2005 bis 2009 zu berücksichtigen.