Beschluss: geändert beschlossen

Für die Beitrags- und Gebührenkalkulation für die Wasserversorgung ab dem Jahr 2013 werden folgende Grundsätze festgelegt:

 

  1. Die Kalkulation der Herstellungsbeiträge erfolgt im Rahmen einer Rechnungsperiodenkalkulation für den Zeitraum 2008 bis 2015.

  2. Der Kalkulationszeitraum der Gebühren beginnt am 01.01.2013 und endet am 31.12.2015.

  3. Der kalkulatorische Zinssatz beträgt ab 01.01.2013  5,0 %.

  4. Die Entscheidung, in welcher Form Gebührenänderungen getroffen werden (Grundgebühr oder Verbrauchsgebühr oder Mischung aus beiden Komponenten), wird nach Feststellung der neuen Verteilungssätze getroffen. Die Werkleitung wird beauftragt entsprechende Modellrechnungen dem Werkausschuss vorzulegen.

  5. Auf die Ermittlung und Ausweisung der Kosten für den Löschwasserbedarf wird verzichtet, da dem gegenüber die nicht erhobene Konzessionsabgabe in ähnlicher Höhe steht.

  6. Die in den Jahren 2010 bis 2012 entstandenen Über- bzw. Unterdeckungen werden in die neue Kalkulationsperiode vorgetragen. Bei der Ermittlung der Über- bzw. Unterdeckungen sind für die laufende Kalkulationsperiode die Über- bzw. Unterdeckungen der Jahre 2005 bis 2009 zu berücksichtigen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           12

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              12