Beschluss: geändert beschlossen

Die Verwaltung wird ermächtigt, hinsichtlich der Festsetzung Nr. 9.2 des Bebauungsplanes Befreiungen im Einzelfall dahingehend zu erteilen, dass bei Gebäuden unter 15,00 m Höhe Werbeanlagen auch über den Dachabschluss hinausragen dürfen, sofern die Größe der Werbeanlagen in einem angemessenen Verhältnis zur jeweiligen Dachfläche und Dachneigung steht. Ersatzweise können Pylone errichtet werden.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           10

Nein:                                          1

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              11

     

 

Abwesend:

Erster Bürgermeister Dr. Bergmair                entschuldigt

Dritter Bürgermeister Losinger                       abwesend