Sitzung: 22.03.2012 Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Die Verwaltung wird ermächtigt, hinsichtlich der Festsetzung Nr. 9.2 des Bebauungsplanes Befreiungen im Einzelfall dahingehend zu erteilen, dass bei Gebäuden unter 15,00 m Höhe Werbeanlagen auch über den Dachabschluss hinausragen dürfen, sofern die Größe der Werbeanlagen in einem angemessenen Verhältnis zur jeweiligen Dachfläche und Dachneigung steht. Ersatzweise können Pylone errichtet werden.