Sitzung: 26.04.2012 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
1.
Die nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Friedberg mit ihren Anlage wird
beschlossen:
Haushaltssatzung
der
Stadt Friedberg (Landkreis Aichach/Friedberg)
für
das Haushaltsjahr 2012
Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung
erläßt die Stadt Friedberg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan der Stadt für das Haushaltsjahr
2012
wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen
und Ausgaben mit 49.965.800
€
u n d
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen
und Ausgaben mit 23.033.000
€
ab.
Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Friedberg für das Haushaltsjahr 2012
wird im Erfolgsplan
in
den Erträgen auf
6.247.900 €
in den
Aufwendungen auf 9.072.400 €
-2.824.500
€
und im Vermögensplan
mit Einnahmen 6.389.900
€
mit Ausgaben 6.389.900
€
§ 2
1.
Der
Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
der Stadt wird auf 764.000 € festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes Stadtwerke Friedberg
wird auf 0 € festgesetzt.
§ 3
1.
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt der Stadt werden in Höhe von 15.000.000 €
festgesetzt.
2.
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögensplan des Eigenbetriebes werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuerhebesätze für nachstehende Gemeindesteuern werden wie
folgt festgesetzt:
Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirt-
schaftlichen Betriebe (A) 360 v.H.
(ab 01.01.2004)
b) für die Grundstücke (B) 360
v.H. (ab 01.01.2004)
Gewerbesteuer:
nach dem Gewerbeertrag und
dem
Gewerbekapital 350
v.H. (ab 01.01.2004)
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben wird nachfolgend festgesetzt:
- für den Haushalt der Stadt Friedberg – für den laufenden Bedarf in Höhe eines
Sechstels der im Verwaltungshaushalt veranschlagten Einnahmen 8.327.600 €,
- für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
Stadtwerke – für den
laufenden Bedarf in Höhe eines Sechstels der im Erfolgsplan veranschlagten
Erträge 1.048.750 €.
- für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
Stadtwerke – für die Vorfinanzierung der noch nicht geleisteten städtischen
Verlustausgleiche - weitere 4.151.250 €.
§ 6
entfällt
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2012 in Kraft.
Friedberg, den
STADT FRIEDBERG
Dr. Peter Bergmair
Erster Bürgermeister
2. Die nachfolgende Haushaltssatzung der Stiftungen der
Stadt Friedberg mit ihren Anlage wird beschlossen
Haushaltssatzung
für die Stiftungen der Stadt Friedberg
Haushaltsjahr
2012
Auf Grund des Art. 35 StiftG sowie Art. 63
ff. der Gemeindeordnung erläßt die Stadt Friedberg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Die als Anlagen beigefügten Haushaltspläne
der Spitalstiftung sowie der Karl-Sommer-Obdachlosen- und Altersheimstiftung
für das Haushaltsjahr 2012 werden hiermit festgesetzt; sie schließen im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben
1)
bei der Spitalstiftung mit
19.900 €
2)
bei der Karl-Sommer-
Obdachlosen- und
Altersheimstiftung mit 44.000 €
insgesamt mit 63.900 €
und im Vermögenshaushalt in den
Einnahmen und Ausgaben
1)
bei der Spitalstiftung mit
4.100 €
2)
bei der Karl-Sommer-
Obdachlosen- und
Altersheimstiftung mit 93.000 €
insgesamt mit 97.100 €
ab.
§ 2
Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im
Vermögenshaushalt werden nicht aufgenommen.
§ 3 – 6
entfällt
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2012 in Kraft.
Friedberg, den
STADT FRIEDBERG
Dr. Peter Bergmair
Erster Bürgermeister
3. Die nachfolgende Haushaltssatzung des Gehörlosenzentrums
Schwaben mit ihren Anlage wird beschlossen:
Haushaltssatzung
für das Haushaltsjahr 2012
Stiftung
Gehörlosenzentrum Schwaben
Auf Grund von Art. 20 Bayerisches Stiftungsgesetz (BayStG) und
Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Stadt Friedberg folgende Haushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Gehörlosenzentrums Schwaben für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt in den
Einnahmen und Ausgaben mit 77.100,-- Euro
im Vermögenshaushalt in den
Einnahmen und Ausgaben mit 11.000,-- Euro
§ 2 – 6
entfällt
§ 7
Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.
Friedberg, den
Stiftung Gehörlosenzentrum Schwaben
Dr. Peter Bergmair
Erster Bürgermeister