Beschluss: ungeändert beschlossen

Änderungssatzung

 

Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Stadt Friedberg

 

                                                            Vom __________

 

Die Stadt Friedberg erlässt aufgrund von Art. 23 und 24 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO, FN BayRS 2020-1-1-I in der Fassung der Bekanntmachung vom 27 Juli 2009, GVBl. S. 400) und des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 4. April 1993 (GVBl S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Februar 2010 (GVBl S. 66) folgende

 

Satzung:

 

§ 1

 

Die Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Stadt Friedberg vom 15. April 2011 wird wie folgt geändert:

 

In § 5 Abs. 1 wird die Zahl „60“ durch „72“ ersetzt.

In § 5 Abs. 2 wird die Zahl „600“ durch „720“ ersetzt.

 


 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 1. Juni 2012 in Kraft.

 

 

Friedberg, den __.__.2012

Stadt Friedberg

 

 

 

Dr. Peter Bergmair

Erster Bürgermeister

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           17

Nein:                                        14

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              31