Beschluss: ungeändert beschlossen

A-1) Landratsamt Aichach-Friedberg/13.04.2012

Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 13.04.2012 wird zur Kenntnis genommen.

Staatliches Abfallrecht

In Abstimmung mit den Fachbehörden am Landratsamt Aichach-Friedberg (staatl. Abfallrecht) und am Wasserwirtschaftsamt Donauwörth wurde zwischenzeitlich einvernehmlich folgendes Vorgehen abgestimmt:

Die Altablagerung „Schuttablagerungsplatz auf der ehem. Sandgrube „Kreisi Wiffertshausen“ umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 51/6, 51/5 (Teilfläche) sowie Fl.Nrn. 69, 79, 80, 83, 90 und 91, Gemarkung Wiffertshausen. Das mit der Photovoltaikanlage überplante Grundstück Fl.Nr. 51/6 befindet sich im südwestlichen Teil der Altlastverdachtsfläche. Die nördlich angrenzende Flurnummer Fl.Nr. 51/5 ist als Ausgleichsfläche vorgesehen. Ein Teilbereich dieser Fläche ist ebenfalls von Altablagerungen betroffen.

Im vorliegenden Fall werden die Orientierende Erkundung (OU) und die Detailuntersuchung (DU) auf den überplanten Flächen durch den Antragsteller/Investor zusammmenhängend durchgeführt. Die Untersuchungen dienen zur abschließenden Klärung des Gefahrenpotentials gem. BBodSchG für die Schutzgüter Grundwasser und menschliche Gesundheit. Hierzu wurde ein Untersuchungskonzept erarbeitet und mit dem Landratsamt Aichach-Friedberg und dem zuständigen Wasserwirtschaftsamt Donauwörth abgestimmt.

Dem Konzept der Orientierenden Untersuchung sowie der Detailuntersuchung liegen der Erfassungsbogen sowie historische Dokumente des Landratsamtes Aichach-Friedberg, der Entwurf eines Vorgutachters zur Historischen Erkundung sowie die Informationen der Grundstückseigentümer zu Grunde. Ferner fließen Erkenntnisse einer Ortseinsicht des unterzeichnenden Büros am 26.03.2012 sowie historische Luftbilder in das Untersuchungskonzept ein. Weitere Unterlagen insbesondere zur Informationen über Grundwasser, Geologie u.a. Standortdaten wurden vom Wasserwirtschaftsamt Donauwörth sowie dem Landratsamt Aichach-Friedberg zur Verfügung gestellt. Gemäß Vorgaben des Landratsamts und des Wasserwirtschaftsamts sind die Altlastenuntersuchungen auf beiden überplanten Grundstücken (Fl.Nrn. 51/6 und 51/5) durchzuführen.

Die Untersuchungen der OU und DU haben zum Ziel, eine abschließende Gefährdungsabschätzung im Sinne der BBodSchV für die Schutzgüter Grundwasser und menschliche Gesundheit zu erarbeiten. Es ist geplant, nach Fertigstellung der PV-Anlage zur Beweissicherung eine Wiederholbeprobung des Grundwassers durchzuführen. Bei Eingriffen in den Untergrund innerhalb der Altablagerungen während der Baumaßnahme, z. B. zur Errichtung von Leitungsgräben und Fundamenten, ist das ausgehobene Bodenmaterial abfalltechnisch zu behandeln. Hierzu ist stets ein Sachverständiger hinzuzuziehen.

Die oben genannten Ausführungen sind entsprechend in die Begründung zum Flächennutzungsplan aufzunehmen.

Eine Kopie der schriftlichen unwiderruflichen Beauftragung der Rupp.Bodenschutz GmbH zur Durchführung der im Untersuchungskonzept vom 28.03.2012 festgelegten Maßnahmen, ergänzt um die Maßnahme, die in der Besprechung am 03.04.2012 vereinbart wurden, sowie die schriftliche Bestätigung des Beginns der Arbeiten liegen der Stadt Friedberg und dem Landratsamt Aichach-Friedberg (staatl. Abfallrecht) wie gefordert vor.

 

 

A-2 DB Energie GmbH/12.04.2012
Die Stellungnahme der DB Energie GmbH vom 12.04.2012 wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme wurde im bisherigen Verfahren bereits berücksichtigt.

Der Hinweis auf die Stellungnahme der DB Netze im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung wird zur Kenntnis genommen. Die dort vorgebrachten Punkte wurden beachtet; auf die seinerzeitige Abwägung wird verwiesen. Die mit DB Netze abgestimmten Regelungen (insbesondere zum Schutz der vorhandenen Bahnstromtrasse) wurden in die textlichen Hinweise des Bebauungsplanes aufgenommen.

 


A-3) Wasserwirtschaftsamt Donauwörth/13.03.2012 und 16.04.2012
Die nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Behörden eingegangene Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 13.03.2012 wird als zur Kenntnis genommen und als Anregung im Rahmen der öffentlichen Auslegung behandelt.
Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 16.04.2012 wird zur Kenntnis genommen. In Abstimmung mit den Fachbehörden am Landratsamt Aichach-Friedberg (staatl. Abfallrecht) und am Wasserwirtschaftsamt Donauwörth wurde zwischenzeitlich einvernehmlich folgendes Vorgehen abgestimmt:

Die Altablagerung „Schuttablagerungsplatz auf der ehem. Sandgrube „Kreisi Wiffertshausen“ umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 51/6, 51/5 (Teilfläche) sowie Fl.Nrn. 69, 79, 80, 83, 90 und 91, Gemarkung Wiffertshausen. Das mit der Photovoltaikanlage überplante Grundstück Fl.Nr. 51/6 befindet sich im südwestlichen Teil der Altlastverdachtsfläche. Die nördlich angrenzende Flurnummer Fl.Nr. 51/5 ist als Ausgleichsfläche vorgesehen. Ein Teilbereich dieser Fläche ist ebenfalls von Altablagerungen betroffen.

Im vorliegenden Fall werden die Orientierende Erkundung (OU) und die Detailuntersuchung (DU) auf den überplanten Flächen durch den Antragsteller/Investor zusammmenhängend durchgeführt. Die Untersuchungen dienen zur abschließenden Klärung des Gefahrenpotentials gem. BBodSchG für die Schutzgüter Grundwasser und menschliche Gesundheit. Hierzu wurde ein Untersuchungskonzept erarbeitet und mit dem Landratsamt Aichach-Friedberg und dem zuständigen Wasserwirtschaftsamt Donauwörth abgestimmt.

Dem Konzept der Orientierenden Untersuchung sowie der Detailuntersuchung liegen der Erfassungsbogen sowie historische Dokumente des Landratsamtes Aichach-Friedberg, der Entwurf eines Vorgutachters zur Historischen Erkundung sowie die Informationen der Grundstückseigentümer zu Grunde. Ferner fließen Erkenntnisse einer Ortseinsicht des unterzeichnenden Büros am 26.03.2012 sowie historische Luftbilder in das Untersuchungskonzept ein. Weitere Unterlagen insbesondere zur Informationen über Grundwasser, Geologie u.a. Standortdaten wurden vom Wasserwirtschaftsamt Donauwörth sowie dem Landratsamt Aichach-Friedberg zur Verfügung gestellt. Gemäß Vorgaben des Landratsamts und des Wasserwirtschaftsamts sind die Altlastenuntersuchungen auf beiden überplanten Grundstücken (Fl.Nrn. 51/6 und 51/5) durchzuführen.

Die Untersuchungen der OU und DU haben zum Ziel, eine abschließende Gefährdungsabschätzung im Sinne der BBodSchV für die Schutzgüter Grundwasser und menschliche Gesundheit zu erarbeiten. Es ist geplant, nach Fertigstellung der PV-Anlage zur Beweissicherung eine Wiederholbeprobung des Grundwassers durchzuführen. Bei Eingriffen in den Untergrund innerhalb der Altablagerungen während der Baumaßnahme, z. B. zur Errichtung von Leitungsgräben und Fundamenten, ist das ausgehobene Bodenmaterial abfalltechnisch zu behandeln. Hierzu ist stets ein Sachverständiger hinzuzuziehen.

Die oben genannten Ausführungen sind entsprechend in die Begründung zum Flächennutzungsplan aufzunehmen.

Eine Kopie der schriftlichen unwiderruflichen Beauftragung der Rupp.Bodenschutz GmbH zur Durchführung der im Untersuchungskonzept vom 28.03.2012 festgelegten Maßnahmen, ergänzt um die Maßnahme, die in der Besprechung am 03.04.2012 vereinbart wurden, sowie die schriftliche Bestätigung des Beginns der Arbeiten liegen der Stadt Friedberg und dem Landratsamt Aichach-Friedberg (staatl. Abfallrecht) wie gefordert vor.!

 


A-4) Staatliches Bauamt Augsburg/16.03.2012
Die Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Augsburg vom 16.03.2012 wird zur Kenntnis genommen und wurde in der Planung berücksichtigt.


A-5) Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg/21.03.2012

Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg vom 21.03.2012 wird zur Kenntnis genommen. Es wird festgestellt, dass nach Berücksichtigung der geforderten Ersatzaufforstung keine weiteren Einwendungen gegen den Flächennutzungsplanänderungsentwurf vorgebracht werden.


A-6) Bayer. Bauernverband/17.04.2012

Die Stellungnahme des Bayer. Bauernverbandes vom 17.04.2012 wird zur Kenntnis genommen. Sie bezieht sich inhaltlich nur auf den Bebauungsplan und wird dort behandelt.

Die Bedenken zur Größe der Baufläche für die vorgesehene Unterstellmöglichkeit werden

zur Kenntnis genommen. Da die vorliegende Flächennutzungsplanänderung hierzu keine

konkreten Festsetzungen beinhaltet, erfolgt die entsprechende Abwägung im Rahmen der

Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan.

Die besondere Eignung der betroffenen Freifläche für eine PV-Anlage wird unter Punkt 4 der

vorliegenden Erläuterung zur Flächennutzungsplanänderung ausführlich dargestellt.


A-7)
Regierung von Schwaben, Abfallrecht - Altasten/17.04.2012
Die Stellungnahme der Regierung von Schwaben, Abfallrecht - Altlasten vom 17.04.2012 wird zur Kenntnis genommen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           26

Nein:                                          2

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              28

     

Abwesend:

2.BM Fuchs

3.BM Losinger

StR Scharold