Sitzung: 26.04.2012 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
A-1) Landratsamt Aichach-Friedberg/13.04.2012
Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 13.04.2012 wird zur Kenntnis genommen.
Staatliches
Abfallrecht
In Abstimmung mit
den Fachbehörden am Landratsamt Aichach-Friedberg (staatl. Abfallrecht) und am
Wasserwirtschaftsamt Donauwörth wurde zwischenzeitlich einvernehmlich folgendes
Vorgehen abgestimmt:
Die Altablagerung
„Schuttablagerungsplatz auf der ehem. Sandgrube „Kreisi Wiffertshausen“ umfasst
die Grundstücke Fl.Nrn. 51/6, 51/5 (Teilfläche) sowie Fl.Nrn. 69, 79, 80, 83,
90 und 91, Gemarkung Wiffertshausen. Das mit der Photovoltaikanlage überplante
Grundstück Fl.Nr. 51/6 befindet sich im südwestlichen Teil der
Altlastverdachtsfläche. Die nördlich angrenzende Flurnummer Fl.Nr. 51/5 ist als
Ausgleichsfläche vorgesehen. Ein Teilbereich dieser Fläche ist ebenfalls von
Altablagerungen betroffen.
Im vorliegenden
Fall werden die Orientierende Erkundung (OU) und die Detailuntersuchung (DU)
auf den überplanten Flächen durch den Antragsteller/Investor zusammmenhängend
durchgeführt. Die Untersuchungen dienen zur abschließenden Klärung des
Gefahrenpotentials gem. BBodSchG für die Schutzgüter Grundwasser und
menschliche Gesundheit. Hierzu wurde ein Untersuchungskonzept erarbeitet und
mit dem Landratsamt Aichach-Friedberg und dem zuständigen Wasserwirtschaftsamt
Donauwörth abgestimmt.
Dem Konzept der
Orientierenden Untersuchung sowie der Detailuntersuchung liegen der
Erfassungsbogen sowie historische Dokumente des Landratsamtes
Aichach-Friedberg, der Entwurf eines Vorgutachters zur Historischen Erkundung
sowie die Informationen der Grundstückseigentümer zu Grunde. Ferner fließen
Erkenntnisse einer Ortseinsicht des unterzeichnenden Büros am 26.03.2012 sowie
historische Luftbilder in das Untersuchungskonzept ein. Weitere Unterlagen
insbesondere zur Informationen über Grundwasser, Geologie u.a. Standortdaten
wurden vom Wasserwirtschaftsamt Donauwörth sowie dem Landratsamt
Aichach-Friedberg zur Verfügung gestellt. Gemäß Vorgaben des Landratsamts und
des Wasserwirtschaftsamts sind die Altlastenuntersuchungen auf beiden
überplanten Grundstücken (Fl.Nrn. 51/6 und 51/5) durchzuführen.
Die Untersuchungen
der OU und DU haben zum Ziel, eine abschließende
Gefährdungsabschätzung im Sinne der BBodSchV für die Schutzgüter
Grundwasser und menschliche Gesundheit zu erarbeiten. Es ist geplant, nach
Fertigstellung der PV-Anlage zur Beweissicherung eine Wiederholbeprobung des
Grundwassers durchzuführen. Bei Eingriffen in den Untergrund innerhalb der
Altablagerungen während der Baumaßnahme, z. B. zur Errichtung von
Leitungsgräben und Fundamenten, ist das ausgehobene Bodenmaterial
abfalltechnisch zu behandeln. Hierzu ist stets ein Sachverständiger
hinzuzuziehen.
Die oben genannten
Ausführungen sind entsprechend in die Begründung zum Flächennutzungsplan
aufzunehmen.
Eine Kopie der
schriftlichen unwiderruflichen Beauftragung der Rupp.Bodenschutz GmbH zur
Durchführung der im Untersuchungskonzept vom 28.03.2012 festgelegten Maßnahmen,
ergänzt um die Maßnahme, die in der Besprechung am 03.04.2012 vereinbart
wurden, sowie die schriftliche Bestätigung des Beginns der Arbeiten liegen der
Stadt Friedberg und dem Landratsamt Aichach-Friedberg (staatl. Abfallrecht) wie
gefordert vor.
A-2 DB Energie
GmbH/12.04.2012
Die Stellungnahme der DB Energie GmbH vom 12.04.2012 wird zur Kenntnis
genommen. Die Stellungnahme wurde im bisherigen Verfahren bereits
berücksichtigt.
Der Hinweis auf die Stellungnahme der DB Netze im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung wird zur Kenntnis genommen. Die dort vorgebrachten Punkte wurden beachtet; auf die seinerzeitige Abwägung wird verwiesen. Die mit DB Netze abgestimmten Regelungen (insbesondere zum Schutz der vorhandenen Bahnstromtrasse) wurden in die textlichen Hinweise des Bebauungsplanes aufgenommen.
A-3) Wasserwirtschaftsamt Donauwörth/13.03.2012 und
16.04.2012
Die nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Behörden
eingegangene Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 13.03.2012
wird als zur Kenntnis genommen und als Anregung im Rahmen der öffentlichen
Auslegung behandelt.
Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 16.04.2012 wird zur
Kenntnis genommen. In Abstimmung mit den Fachbehörden am Landratsamt Aichach-Friedberg
(staatl. Abfallrecht) und am Wasserwirtschaftsamt Donauwörth wurde
zwischenzeitlich einvernehmlich folgendes Vorgehen abgestimmt:
Die Altablagerung
„Schuttablagerungsplatz auf der ehem. Sandgrube „Kreisi Wiffertshausen“ umfasst
die Grundstücke Fl.Nrn. 51/6, 51/5 (Teilfläche) sowie Fl.Nrn. 69, 79, 80, 83,
90 und 91, Gemarkung Wiffertshausen. Das mit der Photovoltaikanlage überplante
Grundstück Fl.Nr. 51/6 befindet sich im südwestlichen Teil der
Altlastverdachtsfläche. Die nördlich angrenzende Flurnummer Fl.Nr. 51/5 ist als
Ausgleichsfläche vorgesehen. Ein Teilbereich dieser Fläche ist ebenfalls von
Altablagerungen betroffen.
Im vorliegenden
Fall werden die Orientierende Erkundung (OU) und die Detailuntersuchung (DU)
auf den überplanten Flächen durch den Antragsteller/Investor zusammmenhängend
durchgeführt. Die Untersuchungen dienen zur abschließenden Klärung des
Gefahrenpotentials gem. BBodSchG für die Schutzgüter Grundwasser und
menschliche Gesundheit. Hierzu wurde ein Untersuchungskonzept erarbeitet und
mit dem Landratsamt Aichach-Friedberg und dem zuständigen Wasserwirtschaftsamt
Donauwörth abgestimmt.
Dem Konzept der
Orientierenden Untersuchung sowie der Detailuntersuchung liegen der
Erfassungsbogen sowie historische Dokumente des Landratsamtes
Aichach-Friedberg, der Entwurf eines Vorgutachters zur Historischen Erkundung
sowie die Informationen der Grundstückseigentümer zu Grunde. Ferner fließen
Erkenntnisse einer Ortseinsicht des unterzeichnenden Büros am 26.03.2012 sowie
historische Luftbilder in das Untersuchungskonzept ein. Weitere Unterlagen
insbesondere zur Informationen über Grundwasser, Geologie u.a. Standortdaten
wurden vom Wasserwirtschaftsamt Donauwörth sowie dem Landratsamt
Aichach-Friedberg zur Verfügung gestellt. Gemäß Vorgaben des Landratsamts und
des Wasserwirtschaftsamts sind die Altlastenuntersuchungen auf beiden
überplanten Grundstücken (Fl.Nrn. 51/6 und 51/5) durchzuführen.
Die Untersuchungen
der OU und DU haben zum Ziel, eine abschließende
Gefährdungsabschätzung im Sinne der BBodSchV für die Schutzgüter
Grundwasser und menschliche Gesundheit zu erarbeiten. Es ist geplant, nach
Fertigstellung der PV-Anlage zur Beweissicherung eine Wiederholbeprobung des
Grundwassers durchzuführen. Bei Eingriffen in den Untergrund innerhalb der
Altablagerungen während der Baumaßnahme, z. B. zur Errichtung von
Leitungsgräben und Fundamenten, ist das ausgehobene Bodenmaterial
abfalltechnisch zu behandeln. Hierzu ist stets ein Sachverständiger
hinzuzuziehen.
Die oben genannten
Ausführungen sind entsprechend in die Begründung zum Flächennutzungsplan
aufzunehmen.
Eine Kopie der schriftlichen unwiderruflichen Beauftragung der Rupp.Bodenschutz GmbH zur Durchführung der im Untersuchungskonzept vom 28.03.2012 festgelegten Maßnahmen, ergänzt um die Maßnahme, die in der Besprechung am 03.04.2012 vereinbart wurden, sowie die schriftliche Bestätigung des Beginns der Arbeiten liegen der Stadt Friedberg und dem Landratsamt Aichach-Friedberg (staatl. Abfallrecht) wie gefordert vor.!
A-4) Staatliches Bauamt
Augsburg/16.03.2012
Die Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Augsburg vom 16.03.2012 wird
zur Kenntnis genommen und wurde in der Planung berücksichtigt.
A-5) Amt für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten Augsburg/21.03.2012
Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft
und Forsten Augsburg vom 21.03.2012 wird zur Kenntnis genommen. Es wird festgestellt,
dass nach Berücksichtigung der geforderten Ersatzaufforstung keine weiteren
Einwendungen gegen den Flächennutzungsplanänderungsentwurf vorgebracht werden.
A-6) Bayer. Bauernverband/17.04.2012
Die Stellungnahme des Bayer. Bauernverbandes vom 17.04.2012 wird zur Kenntnis genommen. Sie bezieht sich inhaltlich nur auf den Bebauungsplan und wird dort behandelt.
Die
Bedenken zur Größe der Baufläche für die vorgesehene Unterstellmöglichkeit
werden
zur
Kenntnis genommen. Da die vorliegende Flächennutzungsplanänderung hierzu keine
konkreten
Festsetzungen beinhaltet, erfolgt die entsprechende Abwägung im Rahmen der
Behandlung
der eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan.
Die
besondere Eignung der betroffenen Freifläche für eine PV-Anlage wird unter
Punkt 4 der
vorliegenden
Erläuterung zur Flächennutzungsplanänderung ausführlich dargestellt.
A-7) Regierung von Schwaben, Abfallrecht -
Altasten/17.04.2012
Die Stellungnahme der Regierung von Schwaben, Abfallrecht - Altlasten
vom 17.04.2012 wird zur Kenntnis genommen.