Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Stadt Friedberg beschließt aufgrund der §§ 2, 5 und 6 des Baugesetzbuches – BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) die 24. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes zur Darstellung einer Sonderbaufläche "Photovoltaikfreiflächenanlage" für den Bereich nördlich der Staatstraße 2051 und östlich des Gewerbegebietes an der Engelschalkstraße in der Gemarkung Wiffertshausen.

 

Die von der Bayer. Landessiedlung, Standortentwicklung und Städtebau, Herrn Jörg Streng, Bayreuth gefertigte Flächennutzungsplanänderung vom 19.01.2012 in der Fassung vom 26.04.2012 mit der revidierten Begründung und dem Umweltbericht vom 26.04.2012 sind Bestandteile dieses Beschlusses.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           27

Nein:                                          2

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              29

     

Abwesend:

2.BM Fuchs

StR Scharold