Sitzung: 26.04.2012 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Die Stadt Friedberg beschließt aufgrund der §§ 2, 5 und 6 des Baugesetzbuches – BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) die 25. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes zur Darstellung einer Sonderbaufläche "Photovoltaikfreiflächenanlage" für den Bereich nördlich der Bundesautobahn A 8 und westlich der Ortsverbindungsstraße nach Bitzenhofen in der Gemarkung Haberskirch.
Die vom Büro Brugger - Landschaftsarchitekten - Stadtplaner - Ökologen, Aichach gefertigte Flächennutzungsplanänderung vom 19.01.2012 in der Fassung vom 26.04.2012 mit der revidierten Begründung und dem Umweltbericht vom 26.04.2012 sind Bestandteile dieses Beschlusses.