Sitzung: 26.04.2012 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
1. Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung (Art. 103 GO) durch den Rechnungsprüfungsausschuss beschließt der Stadtrat die Feststellung gemäß Art. 102 Abs. 2 GO für die Jahresrechnung 2010 der Stadt Friedberg, Spitalstiftung, Karl-Sommer-Stiftung und der Stiftung Gehörlosenzentrum Schwaben.
2. Nach erfolgter örtlicher Prüfung sowie Feststellung der Jahresrechnungen beschließt der
Stadtrat ferner die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 2 GO für die Jahresrechnung 2010 der Stadt Friedberg, Spitalstiftung, Karl-Sommer-Stiftung und der Stiftung Gehörlosenzentrum Schwaben.
3. Das Verfahren (Feststellung sowie Entlastung) für die Stadtwerke Friedberg (Eigenbetrieb)
erfolgt nach Abschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer.