Beschluss: ungeändert beschlossen

1.    Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung (Art. 103 GO) durch den Rechnungsprüfungsausschuss beschließt der Stadtrat die Feststellung gemäß Art. 102 Abs. 2 GO für die Jahresrechnung 2010 der Stadt Friedberg, Spitalstiftung, Karl-Sommer-Stiftung und der Stiftung Gehörlosenzentrum Schwaben.

 

2.    Nach erfolgter örtlicher Prüfung sowie Feststellung der Jahresrechnungen beschließt der   

Stadtrat ferner die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 2 GO für die Jahresrechnung 2010 der Stadt Friedberg, Spitalstiftung, Karl-Sommer-Stiftung und der Stiftung Gehörlosenzentrum Schwaben.

 

3.    Das Verfahren (Feststellung sowie Entlastung) für die Stadtwerke Friedberg (Eigenbetrieb) 

erfolgt nach Abschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer.     


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           31

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              31