Sitzung: 26.04.2012 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
vom
Die Stadt Friedberg hat der Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände folgend eine Standortanalyse zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen im Flächennutzungs- und Landschaftsplan in Auftrag gegeben.
Nach Beratung
der Ergebnisse dieser Standortanalyse beabsichtigt die Stadt Friedberg für die im Rahmen dieser Untersuchung
durch das Planungsbüro Brugger aus Aichach ermittelten und in der Plananlage
gekennzeichneten Bereiche im Süden des Stadtgebietes nordwestlich von Bachern
sowie im Norden des Stadtgebietes östlich von Derching ein Änderungsverfahren des Flächennutzungs-
und Landschaftsplanes mit dem Ziel der Ausweisung von Konzentrationsflächen für
Windkraft gem. § 35 Abs. 3 Satz 3 i.V.m. § 5 Abs. 2b BauGB durchzuführen. Der Regionale Planungsverband
wird gebeten die in dem beigegebenen Plan dargestellten und gekennzeichneten
Bereiche Nrn. 1. / 1.1 / 1.2 / 2. / 3. dementsprechend als Vorbehalts- bzw.
Vorrangflächen für Windkraft bei der Überarbeitung des Regionalplanes
Teilkapitel BIV 2.4.2. "Nutzung der
Windenergie"zu berücksichtigen.
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass derzeit
Abstimmungsgespräche mit den an diesen Flächen angrenzenden Nachbargermeinden
geführt werden, um auszuloten inwieweit eine gemeinsame und abgestimmte Planung
erfolgen kann.