Beschluss: ungeändert beschlossen

1.            Im Rahmen einer Bebauung des Grundstücks FlNr. 543 der Gemarkung Friedberg bleibt als Ziel, eine Fußwegverbindung in den Bereich zu sichern.

2.         Eine Erschließung über das derzeitige Grundstück FlNr. 669/15 ist denkbar, sofern
- die wegfallenden Stellplätze auf dem Baugrundstück wieder hergestellt werden und
- die in Ziffer 1 genannte Fußwegverbindung gesichert werden kann.

3.           Als Grenze einer Bebauung nach § 34 BauGB wird die Verbindungslinie zwischen den Gebäudeecken "Am Stefananger 27" und "Luitpoldstraße 25" sowie eine maximal
2-reihige Bebauung betrachtet.

4.           Der seitens der Eigentümer vorgelegten Planung mittels 3-reihiger Bebauung kann zugestimmt werden, sofern
- die derzeitige südliche Grenze der gewünschten Bebauung die maximale südliche
  Ausdehnung darstellt und
- eine höhenangepasste Bauweise gesichert wird.

Zur Sicherung der Planung ist ein Verfahren zur Aufstellung einer Ortsrandsatzung durchzuführen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           10

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              12

     

FrV Rockelmann und FrV Hatzold haben gem. Art. 49 Abs. 1 GO an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

 

 

Abwesend:

Erster Bürgermeister Dr. Bergmair    vertreten durch Zweiten Bürgermeister Fuchs

StR Bante                                           vertreten durch StRin Krendlinger

Dritter Bürgermeister Losinger           vertreten durch StR Gürtler