Beschluss: ungeändert beschlossen

A-1) Landratsamt Aichach-Friedberg/13.04.2012

Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 13.04.2012 wird zur Kenntnis genommen.

Staatliches Abfallrecht

In Abstimmung mit den Fachbehörden am Landratsamt Aichach-Friedberg (staatl. Abfallrecht) und am Wasserwirtschaftsamt Donauwörth wurde zwischenzeitlich einvernehmlich folgendes Vorgehen abgestimmt:

Die Altablagerung „Schuttablagerungsplatz auf der ehem. Sandgrube „Kreisi Wiffertshausen“ umfasst die Grundstücke FlNrn. 51/6, 51/5 (Teilfläche) sowie FlNrn. 69, 79, 80, 83, 90 und 91, Gemarkung Wiffertshausen. Das mit der Photovoltaikanlage überplante Grundstück FlNr. 51/6 befindet sich im südwestlichen Teil der Altlastverdachtsfläche. Die nördlich angrenzende Flurnummer FlNr. 51/5 ist als Ausgleichsfläche vorgesehen. Ein Teilbereich dieser Fläche ist ebenfalls von Altablagerungen betroffen.

Im vorliegenden Fall werden die Orientierende Erkundung (OU) und die Detailuntersuchung (DU) auf den überplanten Flächen durch den Antragsteller/Investor zusammmenhängend durchgeführt. Die Untersuchungen dienen zur abschließenden Klärung des Gefahrenpotentials gem. BBodSchG für die Schutzgüter Grundwasser und menschliche Gesundheit. Hierzu wurde ein Untersuchungskonzept erarbeitet und mit dem Landratsamt Aichach-Friedberg und dem zuständigen Wasserwirtschaftsamt Donauwörth abgestimmt.

Dem Konzept der Orientierenden Untersuchung sowie der Detailuntersuchung liegen der Erfassungsbogen sowie historische Dokumente des Landratsamtes Aichach-Friedberg, der Entwurf eines Vorgutachters zur Historischen Erkundung sowie die Informationen der Grundstückseigentümer zu Grunde. Ferner fließen Erkenntnisse einer Ortseinsicht des unterzeichnenden Büros am 26.03.2012 sowie historische Luftbilder in das Untersuchungskonzept ein. Weitere Unterlagen insbesondere zur Informationen über Grundwasser, Geologie u.a. Standortdaten wurden vom Wasserwirtschaftsamt Donauwörth sowie dem Landratsamt Aichach-Friedberg zur Verfügung gestellt. Gemäß Vorgaben des Landratsamts und des Wasserwirtschaftsamts sind die Altlastenuntersuchungen auf beiden überplanten Grundstücken (FlNrn. 51/6 und 51/5) durchzuführen.

Die Untersuchungen der OU und DU haben zum Ziel, eine abschließende Gefährdungsabschätzung im Sinne der BBodSchV für die Schutzgüter Grundwasser und menschliche Gesundheit zu erarbeiten. Es ist geplant, nach Fertigstellung der PV-Anlage zur Beweissicherung eine Wiederholbeprobung des Grundwassers durchzuführen. Bei Eingriffen in den Untergrund innerhalb der Altablagerungen während der Baumaßnahme, z. B. zur Errichtung von Leitungsgräben und Fundamenten, ist das ausgehobene Bodenmaterial abfalltechnisch zu behandeln. Hierzu ist stets ein Sachverständiger hinzuzuziehen.

Die oben genannten Ausführungen sind entsprechend in die Begründung zum Bebauungsplan aufzunehmen.

Eine Kopie der schriftlichen unwiderruflichen Beauftragung der Rupp. Bodenschutz GmbH zur Durchführung der im Untersuchungskonzept vom 28.03.2012 festgelegten Maßnahmen, ergänzt um die Maßnahme, die in der Besprechung am 03.04.2012 vereinbart wurden, sowie die schriftliche Bestätigung des Beginns der Arbeiten liegen der Stadt Friedberg und dem Landratsamt Aichach-Friedberg (staatl. Abfallrecht) wie gefordert vor.

Die gewünschte Festsetzung kann lediglich als Hinwies in den Bebauungsplan aufgenommen werden.

 

Naturschutz

Die geforderten Konkretisierungen und detaillierten Festlegungen zum Umfang und Inhalt der naturschutzfachlichen Festsetzungen wurden zwischenzeitlich abgestimmt und werden zum Satzungsbeschluss in den Bebauungsplan eingearbeitet. Die dingliche Sicherung der Ausgleichsflächen ist vorzulegen.

 


A-2) Wasserwirtschaftsamt Donauwörth/13.03.2012 und 16.04.2012
Die nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Behörden eingegangene Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 13.03.2012 wird als zur Kenntnis genommen und als Anregung im Rahmen der öffentlichen Auslegung behandelt.
Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 16.04.2012 wird zur Kenntnis genommen. In Abstimmung mit den Fachbehörden am Landratsamt Aichach-Friedberg (staatl. Abfallrecht) und am Wasserwirtschaftsamt Donauwörth wurde zwischenzeitlich einvernehmlich folgendes Vorgehen abgestimmt:

Die Altablagerung „Schuttablagerungsplatz auf der ehem. Sandgrube „Kreisi Wiffertshausen“ umfasst die Grundstücke FlNrn. 51/6, 51/5 (Teilfläche) sowie FlNrn. 69, 79, 80, 83, 90 und 91, Gemarkung Wiffertshausen. Das mit der Photovoltaikanlage überplante Grundstück FlNr. 51/6 befindet sich im südwestlichen Teil der Altlastverdachtsfläche. Die nördlich angrenzende Flurnummer FlNr. 51/5 ist als Ausgleichsfläche vorgesehen. Ein Teilbereich dieser Fläche ist ebenfalls von Altablagerungen betroffen.

Im vorliegenden Fall werden die Orientierende Erkundung (OU) und die Detailuntersuchung (DU) auf den überplanten Flächen durch den Antragsteller/Investor zusammmenhängend durchgeführt. Die Untersuchungen dienen zur abschließenden Klärung des Gefahrenpotentials gem. BBodSchG für die Schutzgüter Grundwasser und menschliche Gesundheit. Hierzu wurde ein Untersuchungskonzept erarbeitet und mit dem Landratsamt Aichach-Friedberg und dem zuständigen Wasserwirtschaftsamt Donauwörth abgestimmt.

Dem Konzept der Orientierenden Untersuchung sowie der Detailuntersuchung liegen der Erfassungsbogen sowie historische Dokumente des Landratsamtes Aichach-Friedberg, der Entwurf eines Vorgutachters zur Historischen Erkundung sowie die Informationen der Grundstückseigentümer zu Grunde. Ferner fließen Erkenntnisse einer Ortseinsicht des unterzeichnenden Büros am 26.03.2012 sowie historische Luftbilder in das Untersuchungskonzept ein. Weitere Unterlagen insbesondere zur Informationen über Grundwasser, Geologie u.a. Standortdaten wurden vom Wasserwirtschaftsamt Donauwörth sowie dem Landratsamt Aichach-Friedberg zur Verfügung gestellt. Gemäß Vorgaben des Landratsamts und des Wasserwirtschaftsamts sind die Altlastenuntersuchungen auf beiden überplanten Grundstücken (FlNrn. 51/6 und 51/5) durchzuführen.

Die Untersuchungen der OU und DU haben zum Ziel, eine abschließende Gefährdungsabschätzung im Sinne der BBodSchV für die Schutzgüter Grundwasser und menschliche Gesundheit zu erarbeiten. Es ist geplant, nach Fertigstellung der PV-Anlage zur Beweissicherung eine Wiederholbeprobung des Grundwassers durchzuführen. Bei Eingriffen in den Untergrund innerhalb der Altablagerungen während der Baumaßnahme, z. B. zur Errichtung von Leitungsgräben und Fundamenten, ist das ausgehobene Bodenmaterial abfalltechnisch zu behandeln. Hierzu ist stets ein Sachverständiger hinzuzuziehen.

Die oben genannten Ausführungen sind entsprechend in die Begründung zum Bebauungsplan aufzunehmen.

Eine Kopie der schriftlichen unwiderruflichen Beauftragung der Rupp. Bodenschutz GmbH zur Durchführung der im Untersuchungskonzept vom 28.03.2012 festgelegten Maßnahmen, ergänzt um die Maßnahme, die in der Besprechung am 03.04.2012 vereinbart wurden, sowie die schriftliche Bestätigung des Beginns der Arbeiten liegen der Stadt Friedberg und dem Landratsamt Aichach-Friedberg (staatl. Abfallrecht) wie gefordert vor.

 


A-3) Staatliches Bauamt Augsburg/16.03.2012
Die Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Augsburg vom 16.03.2012 wird zur Kenntnis genommen und wurde in der Planung berücksichtigt.

 


A-4) Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg/21.03.2012

Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg vom 21.03.2012 wird zur Kenntnis genommen.

 

 

A-5) DB Energie GmbH/11.04.2012

Die Stellungnahme der DB Energie GmbH vom 11.04.2012 wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme wurde im bisherigen Verfahren bereits berücksichtigt.

Der Hinweis auf die Stellungnahme der DB Netze im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung wird zur Kenntnis genommen. Die dort vorgebrachten Punkte wurden beachtet; auf die seinerzeitige Abwägung wird verwiesen. Die mit DB Netze abgestimmten Regelungen (insbesondere zum Schutz der vorhandenen Bahnstromtrasse) wurden in die textlichen Hinweise des Bebauungsplanes aufgenommen.

 

 

A-6) Regierung von Schwaben/ Abfallrecht - Altasten/17.04.2012
Die Stellungnahme der Regierung von Schwaben, Abfallrecht - Altlasten vom 17.04.2012 wird zur Kenntnis genommen.

 

 

A-7) Bayer. Bauernverband/17.04.2012
Die Stellungnahme des Bayer. Bauernverbandes vom 17.04.2012 wird zur Kenntnis genommen. Die Bedenken zur Größe der Baufläche für die vorgesehene Unterstellmöglichkeit werden zur Kenntnis genommen.

In der Begründung zum Bebauungsplan wird (unter anderem unter Punkt 6) ausführlich auf die Notwendigkeit der hier vorgesehenen Unterstellmöglichkeit verwiesen. Anders als bei vergleichbaren Projekten verfügt der Eigentümer dieser künftigen Anlage nicht über ein zentrales Lager oder sonstige Bestandshallen zur Unterbringung der hier erforderlichen Einrichtungen und Geräte. U.a. sollen hier EDV-Anlagen, Traktor, Mulchgerät, Balkenmäher, Wasserfässer, Reinigungsgerät, Schläuche etc. untergebracht werden. Zudem soll diese Unterstellmöglichkeit Raum für Einrichtungen zu künftig evtl. notwendigen Stromspeicherung (Akkus o.ä) vorhalten. An dem festgesetzten Standort ist eine weitreichende Eingrünung der halle sichergestellt.

Die besondere Eignung der im Geltungsbereich betroffenen Freifläche für eine Photovoltaik-Anlage wird unter Punkt 4 der vorliegenden Erläuterung zur Flächennutzungsplanänderung ausführlich dargestellt.

 

 

B-1) Annerose und Rudolf Schmidt/05.04.2012
Die bei einer Vorsprache der Eheleute Schmidt im Baureferat am 05.04.2012 vorgebrachten Anregungen zur vorgesehenen Eingrünung am Ostrand der geplanten Photovoltaikfreiflächenanlage werden zur Kenntnis genommen. Die Eingrünung hat zum Ziel, die Anlage in die Landschaft einzubinden. Die Anlage wird vor allem von der Nordseite aus topographischen Gründen einsehbar bleiben; dies kann nicht durch eine Eingrünung vollständig verhindert werden. Im Osten wird die auf dem Nachbargrundstück bestehende durchaus auch höher gewachsene Eingrünung auf dem Baugrundstück selbst durch Pflanzung von Laubsträuchern aufgewertet. Die Pflanzung weiterer höher wachsender Gehölze würde keine entscheidenden Vorteile für die Gesamteinsehbarkeit mit sich bringen, wohl aber die Interessen des Investors an einer Ausnutzung der Sonneneinstrahlung nicht unerheblich beeinträchtigen. Aus diesem Grund verbleibt es bei den bislang geplanten Maßnahmen im Osten.

Im Norden wird der Gehölzabstand ökologisch aufgewertet und zu einem breiten naturnahen Waldmantel aus Laubgehölzen umgebaut. Dies entspricht den Zielen des Naturschutzes und ist mit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Aichach-Friedberg entsprechend abgestimmt und festgelegt. Nadelgehölze widersprechen dabei der naturschutzfachlichen Zielsetzung und werden deshalb nicht vorgesehen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           12

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              12

     

 

Abwesend:

Erster Bürgermeister Dr. Bergmair    vertreten durch Zweiten Bürgermeister Fuchs

StR Bante                                           vertreten durch StRin Krendlinger

Dritter Bürgermeister Losinger           vertreten durch StR Gürtler