Sitzung: 10.05.2012 Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
A-1) Landratsamt Aichach-Friedberg/13.04.2012
Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 13.04.2012 wird zur Kenntnis genommen.
Staatliches Abfallrecht
In Abstimmung mit
den Fachbehörden am Landratsamt Aichach-Friedberg (staatl. Abfallrecht) und am
Wasserwirtschaftsamt Donauwörth wurde zwischenzeitlich einvernehmlich folgendes
Vorgehen abgestimmt:
Die Altablagerung
„Schuttablagerungsplatz auf der ehem. Sandgrube „Kreisi Wiffertshausen“ umfasst
die Grundstücke FlNrn. 51/6, 51/5 (Teilfläche) sowie FlNrn. 69, 79, 80, 83, 90
und 91, Gemarkung Wiffertshausen. Das mit der Photovoltaikanlage überplante
Grundstück FlNr. 51/6 befindet sich im südwestlichen Teil der
Altlastverdachtsfläche. Die nördlich angrenzende Flurnummer FlNr. 51/5 ist als
Ausgleichsfläche vorgesehen. Ein Teilbereich dieser Fläche ist ebenfalls von
Altablagerungen betroffen.
Im vorliegenden
Fall werden die Orientierende Erkundung (OU) und die Detailuntersuchung (DU)
auf den überplanten Flächen durch den Antragsteller/Investor zusammmenhängend
durchgeführt. Die Untersuchungen dienen zur abschließenden Klärung des
Gefahrenpotentials gem. BBodSchG für die Schutzgüter Grundwasser und
menschliche Gesundheit. Hierzu wurde ein Untersuchungskonzept erarbeitet und
mit dem Landratsamt Aichach-Friedberg und dem zuständigen Wasserwirtschaftsamt
Donauwörth abgestimmt.
Dem Konzept der
Orientierenden Untersuchung sowie der Detailuntersuchung liegen der
Erfassungsbogen sowie historische Dokumente des Landratsamtes
Aichach-Friedberg, der Entwurf eines Vorgutachters zur Historischen Erkundung
sowie die Informationen der Grundstückseigentümer zu Grunde. Ferner fließen
Erkenntnisse einer Ortseinsicht des unterzeichnenden Büros am 26.03.2012 sowie
historische Luftbilder in das Untersuchungskonzept ein. Weitere Unterlagen
insbesondere zur Informationen über Grundwasser, Geologie u.a. Standortdaten
wurden vom Wasserwirtschaftsamt Donauwörth sowie dem Landratsamt
Aichach-Friedberg zur Verfügung gestellt. Gemäß Vorgaben des Landratsamts und
des Wasserwirtschaftsamts sind die Altlastenuntersuchungen auf beiden
überplanten Grundstücken (FlNrn. 51/6 und 51/5) durchzuführen.
Die Untersuchungen
der OU und DU haben zum Ziel, eine abschließende
Gefährdungsabschätzung im Sinne der BBodSchV für die Schutzgüter
Grundwasser und menschliche Gesundheit zu erarbeiten. Es ist geplant, nach
Fertigstellung der PV-Anlage zur Beweissicherung eine Wiederholbeprobung des
Grundwassers durchzuführen. Bei Eingriffen in den Untergrund innerhalb der
Altablagerungen während der Baumaßnahme, z. B. zur Errichtung von
Leitungsgräben und Fundamenten, ist das ausgehobene Bodenmaterial
abfalltechnisch zu behandeln. Hierzu ist stets ein Sachverständiger
hinzuzuziehen.
Die oben genannten
Ausführungen sind entsprechend in die Begründung zum Bebauungsplan aufzunehmen.
Eine Kopie der
schriftlichen unwiderruflichen Beauftragung der Rupp. Bodenschutz GmbH zur
Durchführung der im Untersuchungskonzept vom 28.03.2012 festgelegten Maßnahmen,
ergänzt um die Maßnahme, die in der Besprechung am 03.04.2012 vereinbart
wurden, sowie die schriftliche Bestätigung des Beginns der Arbeiten liegen der
Stadt Friedberg und dem Landratsamt Aichach-Friedberg (staatl. Abfallrecht) wie
gefordert vor.
Die gewünschte
Festsetzung kann lediglich als Hinwies in den Bebauungsplan aufgenommen werden.
Naturschutz
Die geforderten Konkretisierungen und detaillierten Festlegungen zum Umfang und Inhalt der naturschutzfachlichen Festsetzungen wurden zwischenzeitlich abgestimmt und werden zum Satzungsbeschluss in den Bebauungsplan eingearbeitet. Die dingliche Sicherung der Ausgleichsflächen ist vorzulegen.
A-2) Wasserwirtschaftsamt Donauwörth/13.03.2012 und 16.04.2012
Die nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Behörden
eingegangene Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 13.03.2012
wird als zur Kenntnis genommen und als Anregung im Rahmen der öffentlichen
Auslegung behandelt.
Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 16.04.2012 wird zur
Kenntnis genommen. In Abstimmung mit den Fachbehörden am Landratsamt Aichach-Friedberg
(staatl. Abfallrecht) und am Wasserwirtschaftsamt Donauwörth wurde
zwischenzeitlich einvernehmlich folgendes Vorgehen abgestimmt:
Die Altablagerung
„Schuttablagerungsplatz auf der ehem. Sandgrube „Kreisi Wiffertshausen“ umfasst
die Grundstücke FlNrn. 51/6, 51/5 (Teilfläche) sowie FlNrn. 69, 79, 80, 83, 90
und 91, Gemarkung Wiffertshausen. Das mit der Photovoltaikanlage überplante
Grundstück FlNr. 51/6 befindet sich im südwestlichen Teil der
Altlastverdachtsfläche. Die nördlich angrenzende Flurnummer FlNr. 51/5 ist als
Ausgleichsfläche vorgesehen. Ein Teilbereich dieser Fläche ist ebenfalls von
Altablagerungen betroffen.
Im vorliegenden
Fall werden die Orientierende Erkundung (OU) und die Detailuntersuchung (DU)
auf den überplanten Flächen durch den Antragsteller/Investor zusammmenhängend
durchgeführt. Die Untersuchungen dienen zur abschließenden Klärung des
Gefahrenpotentials gem. BBodSchG für die Schutzgüter Grundwasser und
menschliche Gesundheit. Hierzu wurde ein Untersuchungskonzept erarbeitet und
mit dem Landratsamt Aichach-Friedberg und dem zuständigen Wasserwirtschaftsamt
Donauwörth abgestimmt.
Dem Konzept der
Orientierenden Untersuchung sowie der Detailuntersuchung liegen der
Erfassungsbogen sowie historische Dokumente des Landratsamtes
Aichach-Friedberg, der Entwurf eines Vorgutachters zur Historischen Erkundung
sowie die Informationen der Grundstückseigentümer zu Grunde. Ferner fließen
Erkenntnisse einer Ortseinsicht des unterzeichnenden Büros am 26.03.2012 sowie
historische Luftbilder in das Untersuchungskonzept ein. Weitere Unterlagen
insbesondere zur Informationen über Grundwasser, Geologie u.a. Standortdaten
wurden vom Wasserwirtschaftsamt Donauwörth sowie dem Landratsamt
Aichach-Friedberg zur Verfügung gestellt. Gemäß Vorgaben des Landratsamts und
des Wasserwirtschaftsamts sind die Altlastenuntersuchungen auf beiden
überplanten Grundstücken (FlNrn. 51/6 und 51/5) durchzuführen.
Die Untersuchungen
der OU und DU haben zum Ziel, eine abschließende
Gefährdungsabschätzung im Sinne der BBodSchV für die Schutzgüter
Grundwasser und menschliche Gesundheit zu erarbeiten. Es ist geplant, nach
Fertigstellung der PV-Anlage zur Beweissicherung eine Wiederholbeprobung des
Grundwassers durchzuführen. Bei Eingriffen in den Untergrund innerhalb der
Altablagerungen während der Baumaßnahme, z. B. zur Errichtung von
Leitungsgräben und Fundamenten, ist das ausgehobene Bodenmaterial
abfalltechnisch zu behandeln. Hierzu ist stets ein Sachverständiger
hinzuzuziehen.
Die oben genannten
Ausführungen sind entsprechend in die Begründung zum Bebauungsplan aufzunehmen.
Eine Kopie der schriftlichen unwiderruflichen Beauftragung der Rupp. Bodenschutz
GmbH zur Durchführung der im Untersuchungskonzept vom 28.03.2012 festgelegten
Maßnahmen, ergänzt um die Maßnahme, die in der Besprechung am 03.04.2012
vereinbart wurden, sowie die schriftliche Bestätigung des Beginns der Arbeiten
liegen der Stadt Friedberg und dem Landratsamt Aichach-Friedberg (staatl. Abfallrecht)
wie gefordert vor.
A-3) Staatliches Bauamt
Augsburg/16.03.2012
Die Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Augsburg vom 16.03.2012 wird
zur Kenntnis genommen und wurde in der Planung berücksichtigt.
A-4) Amt für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten Augsburg/21.03.2012
Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg vom 21.03.2012 wird zur Kenntnis genommen.
A-5) DB Energie
GmbH/11.04.2012
Die Stellungnahme der DB Energie GmbH vom 11.04.2012 wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme wurde im bisherigen Verfahren bereits berücksichtigt.
Der Hinweis auf die Stellungnahme der DB Netze im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung wird zur Kenntnis genommen. Die dort vorgebrachten Punkte wurden beachtet; auf die seinerzeitige Abwägung wird verwiesen. Die mit DB Netze abgestimmten Regelungen (insbesondere zum Schutz der vorhandenen Bahnstromtrasse) wurden in die textlichen Hinweise des Bebauungsplanes aufgenommen.
A-6) Regierung von
Schwaben/ Abfallrecht - Altasten/17.04.2012
Die Stellungnahme der Regierung von Schwaben, Abfallrecht - Altlasten
vom 17.04.2012 wird zur Kenntnis genommen.
A-7) Bayer.
Bauernverband/17.04.2012
Die Stellungnahme des Bayer. Bauernverbandes vom 17.04.2012 wird zur Kenntnis
genommen. Die Bedenken zur Größe der Baufläche für die vorgesehene
Unterstellmöglichkeit werden zur Kenntnis genommen.
In der Begründung zum Bebauungsplan wird (unter anderem unter Punkt 6) ausführlich auf die Notwendigkeit der hier vorgesehenen Unterstellmöglichkeit verwiesen. Anders als bei vergleichbaren Projekten verfügt der Eigentümer dieser künftigen Anlage nicht über ein zentrales Lager oder sonstige Bestandshallen zur Unterbringung der hier erforderlichen Einrichtungen und Geräte. U.a. sollen hier EDV-Anlagen, Traktor, Mulchgerät, Balkenmäher, Wasserfässer, Reinigungsgerät, Schläuche etc. untergebracht werden. Zudem soll diese Unterstellmöglichkeit Raum für Einrichtungen zu künftig evtl. notwendigen Stromspeicherung (Akkus o.ä) vorhalten. An dem festgesetzten Standort ist eine weitreichende Eingrünung der halle sichergestellt.
Die besondere Eignung der im Geltungsbereich betroffenen Freifläche für eine Photovoltaik-Anlage wird unter Punkt 4 der vorliegenden Erläuterung zur Flächennutzungsplanänderung ausführlich dargestellt.
B-1) Annerose und
Rudolf Schmidt/05.04.2012
Die bei einer Vorsprache der Eheleute Schmidt im Baureferat am
05.04.2012 vorgebrachten Anregungen zur vorgesehenen Eingrünung am Ostrand der
geplanten Photovoltaikfreiflächenanlage werden zur Kenntnis genommen. Die
Eingrünung hat zum Ziel, die Anlage in die Landschaft einzubinden. Die Anlage
wird vor allem von der Nordseite aus topographischen Gründen einsehbar bleiben;
dies kann nicht durch eine Eingrünung vollständig verhindert werden. Im Osten
wird die auf dem Nachbargrundstück bestehende durchaus auch höher gewachsene
Eingrünung auf dem Baugrundstück selbst durch Pflanzung von Laubsträuchern
aufgewertet. Die Pflanzung weiterer höher wachsender Gehölze würde keine
entscheidenden Vorteile für die Gesamteinsehbarkeit mit sich bringen, wohl aber
die Interessen des Investors an einer Ausnutzung der Sonneneinstrahlung nicht
unerheblich beeinträchtigen. Aus diesem Grund verbleibt es bei den bislang
geplanten Maßnahmen im Osten.
Im Norden wird der Gehölzabstand ökologisch aufgewertet und
zu einem breiten naturnahen Waldmantel aus Laubgehölzen umgebaut. Dies
entspricht den Zielen des Naturschutzes und ist mit der Unteren
Naturschutzbehörde am Landratsamt Aichach-Friedberg entsprechend abgestimmt und
festgelegt. Nadelgehölze widersprechen dabei der naturschutzfachlichen
Zielsetzung und werden deshalb nicht vorgesehen.