Beschluss: ungeändert beschlossen

A-1). Landratsamt Aichach-Friedberg/16.04.2012

Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 16.04.2012 wird zur Kenntnis genommen.

 

Naturschutz

In der Zwischenzeit haben weitere Gespräche bezüglich der Ausgleichsflächen mit der Unteren Naturschutzbehörde stattgefunden. Nach Diskussion verschiedener potentieller Ausgleichsflächen sollen die Eingriffe auf Teilflächen der Flurstücke 1590 und 1585 umgesetzt werden. Als Kompensation für den entstehenden Eingriff in Natur und Landschaft sind insgesamt 6.615,6 m² als Ausgleich bereitzustellen.

Die Sicherung der Ausgleichsflächen wird über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Stadt Friedberg und dem Landratsamt geregelt. Außerdem sind die Ausgleichsflächen über die Eintragung einer Dienstbarkeit sicherzustellen. Die dingliche Sicherung der Ausgleichsflächen ist vorzulegen.

 

Staatliches Abfallrecht

Der Hinweis wird in der Begründung berücksichtigt.


A-2) Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten/20.03.2012

Die Stellungnahme des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten vom 20.03.2012 wird zur Kenntnis genommen. Der Bauherr wird die notwendige Arbeiten im Rahmen der  Bauausführung durch eine Fachfirma durchführen lassen und dies rechtzeitig mit dem Bayer. Landesamt für Denkmalpflege abstimmen.

 

 


A-3) Autobahndirektion Südbayern/21.03.2012
Die Stellungnahme der Autobahndirektion Südbayern vom 21.03.2012 wird zur Kenntnis genommen.

 

 

A-4) Bayer. Bauernverband/12.04.2012

Die Stellungnahme des Bayer. Bauernverbandes vom 12.04.2012 wird zur Kenntnis genommen.

Es ist nicht vorgesehen, die Einzäunung auf die Grundstücksgrenze zu setzen. Die Gehölzpflanzungen im Übergangsbereich der Grünflächen zur Sondergebietsfläche sollen aus naturschutzfachlichen Gründen nicht dauerhaft eingezäunt werden. Demzufolge wird die Einfriedung nicht auf der Grundstücksgrenze errichtet sondern kommt abgerückt von dieser im Übergangsbereich zwischen Sondergebiet und Grünflächen zu Liegen. Eine Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Nutzung der benachbarten Ackerflächen kann deshalb nicht erkannt werden.

Darüber hinaus sind die Nutzer der Grundstücke verpflichtet, die Grundstücksgrenzen einzuhalten. Dies gilt gleichfalls für die Betreiber der Anlage als auf für die Bewirtschafter der angrenzenden Ackerflächen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           12

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              12

     

 

Abwesend:

Erster Bürgermeister Dr. Bergmair    vertreten durch Zweiten Bürgermeister Fuchs

StR Bante                                           vertreten durch StRin Krendlinger

Dritter Bürgermeister Losinger           vertreten durch StR Gürtler