Beschluss: ungeändert beschlossen

1.  Die Stadt Friedberg erlässt aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1 und der §§ 9 und 10 des Baugesetzbuches – BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert am 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) m. W. v. 30.07.2011, des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung – BayBO – (BayRS 2132-1-I), des Art. 23 der Gemeindeordnung – GO – für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) und des Art. 4 des Bayerischen Naturschutzgesetzes – BayNatSchG – (GVBl. 2011, S. 82) den Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 4 für das Gebiet nördlich der Bundesautobahn A 8 und westlich der Ortsverbindungsstraße nach Bitzenhofen in der Gemarkung Haberskirch als Satzung.

 

Der vom Büro Brugger - landschaftsarchitekten - Stadtplaner - Ökologen, Aichach, gefertigte Bebauungsplan mit Grünordnungsplan vom 19.01.2012 in der Fassung vom 10.05.2012 und die revidierte Begründung mit dem Umweltbericht vom 10.05.2012 sind Bestandteile dieses Beschlusses.

 

2.  Der Bebauungsplan darf erst in Kraft gesetzt werden, wenn die erforderlichen Ausgleichsflächen mittels Eintragung einer Dienstbarkeit dinglich gesichert sind und der öffentlich-rechtliche Vertrag mit dem Landratsamt Aichach-Friedberg geschlossen ist.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           12

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              12

     

 

Abwesend:

Erster Bürgermeister Dr. Bergmair    vertreten durch Zweiten Bürgermeister Fuchs

StR Bante                                           vertreten durch StRin Krendlinger

Dritter Bürgermeister Losinger           vertreten durch StR Gürtler