Sitzung: 21.06.2012 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Der Stadtrat beschließt die Aufstellung einer Ortsrandsatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB für den Bereich südlich der Luitpoldstraße, östlich der Friedberger Ach und westlich der Straße „Am Stefananger“ in Friedberg. Der Umgriff der Ortsrandsatzung umfasst die Grundstücke FlNrn. 543 und 669/15 (Teilfläche) der Gemarkung Friedberg und ist im beiliegenden Lageplan vom 21.06.2012 stark umrandet dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.