Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 24

Die nachfolgende Haushaltssatzung 2013 der Stadt Friedberg mit ihren Anlagen wird beschlossen:

 

 

 

Haushaltssatzung

der Stadt Friedberg (Landkreis Aichach/Friedberg)

für das Haushaltsjahr 2013

 

 

Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Friedberg folgende Haushaltssatzung:

 

 

§ 1

 

1.    Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan der Stadt für das Haushaltsjahr 2013
wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen
und Ausgaben mit                                                                       50.983.500 €

u n d

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen
und Ausgaben mit                                                                        21.986.000 €

ab.

 

2.    Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Friedberg für das Haushaltsjahr 2013 wird im Erfolgsplan

                                             in den Erträgen auf                        6.350.000 €
                                             in den Aufwendungen auf              9.050.000 €

                                                                                                          -2.700.000€



       und im Vermögensplan

                                             mit Einnahmen                                5.450.000 €
                                             mit Ausgaben                                  5.450.000 €


 

§ 2

 

1.    Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der Stadt wird auf -0- € festgesetzt.

 

2.    Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes Stadtwerke Friedberg wird auf 0 € festgesetzt.

 

 

§ 3

 

1.    Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt der Stadt werden in Höhe von 15.678.000 € festgesetzt.

 

2.    Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Die Steuerhebesätze für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

Grundsteuer:         a)   für die land- und forstwirt-                 

                                    schaftlichen Betriebe  (A)                   360 v.H. (ab 01.01.2004)

                              b)   für die Grundstücke  (B)                     360 v.H. (ab 01.01.2004)

 

Gewerbesteuer:    nach dem Gewerbeertrag und

                              dem Gewerbekapital                                350 v.H.  ab 01.01.2004)

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wird nachfolgend festgesetzt:

 

-       für den Haushalt der Stadt Friedberg – für den laufenden Bedarf in Höhe eines Sechstels der im Verwaltungshaushalt veranschlagten Einnahmen 8.497.250 €,

 

-       für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtwerke – für den laufenden Bedarf in Höhe eines Sechstels der im Erfolgsplan veranschlagten Erträge 1.058.333 €.

 

-       für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtwerke – für die Vorfinanzierung der noch nicht geleisteten städtischen Verlustausgleiche - weitere 4.000.000 €.

 

§ 6

 

entfällt

 

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft.

 

 

Friedberg, den

STADT FRIEDBERG

 

 

 

 

Dr. Peter Bergmair

Erster Bürgermeister


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           24

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              24

     

Abwesend:

StR Bante

StR Büchler

FrVe Eser-Schuberth

StR Gürtler

StR Schrall

StR Treffler

StR Ziegenaus