Sitzung: 25.10.2012 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 24
Die nachfolgende Haushaltssatzung 2013 der
Stadt Friedberg mit ihren Anlagen wird beschlossen:
Haushaltssatzung
der
Stadt Friedberg (Landkreis Aichach/Friedberg)
für
das Haushaltsjahr 2013
Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung
erlässt die Stadt Friedberg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
1.
Der als
Anlage beigefügte Haushaltsplan der Stadt für das Haushaltsjahr 2013
wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen
und Ausgaben mit 50.983.500
€
u n d
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen
und Ausgaben mit 21.986.000
€
ab.
2.
Der
Wirtschaftsplan der Stadtwerke Friedberg für das Haushaltsjahr 2013 wird im
Erfolgsplan
in
den Erträgen auf 6.350.000
€
in den Aufwendungen auf 9.050.000
€
-2.700.000€
und im Vermögensplan
mit Einnahmen 5.450.000
€
mit Ausgaben 5.450.000
€
§ 2
1.
Der
Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen der Stadt wird auf -0- € festgesetzt.
2.
Der
Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
des Eigenbetriebes Stadtwerke Friedberg wird auf 0 € festgesetzt.
§ 3
1.
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt der Stadt werden in Höhe von 15.678.000 €
festgesetzt.
2.
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögensplan des Eigenbetriebes werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuerhebesätze für nachstehende Gemeindesteuern werden wie
folgt festgesetzt:
Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirt-
schaftlichen Betriebe (A) 360
v.H. (ab 01.01.2004)
b) für die Grundstücke (B) 360 v.H. (ab 01.01.2004)
Gewerbesteuer:
nach dem Gewerbeertrag und
dem
Gewerbekapital 350
v.H. ab 01.01.2004)
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben wird nachfolgend festgesetzt:
- für den Haushalt der Stadt Friedberg – für den laufenden Bedarf in Höhe eines
Sechstels der im Verwaltungshaushalt veranschlagten Einnahmen 8.497.250 €,
- für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
Stadtwerke – für den
laufenden Bedarf in Höhe eines Sechstels der im Erfolgsplan veranschlagten
Erträge 1.058.333 €.
- für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
Stadtwerke – für die Vorfinanzierung der noch nicht geleisteten städtischen
Verlustausgleiche - weitere 4.000.000 €.
§ 6
entfällt
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft.
Friedberg, den
STADT FRIEDBERG
Dr. Peter Bergmair
Erster Bürgermeister