Sitzung: 15.11.2012 Stadtrat
Beschluss: abgelehnt
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 29, pers. beteiligt: 0, anwesend: 29
- Der
Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- Mit
der Festsetzung der Kreisstraße AIC 19 (Lechhauser Straße Richtung
Augsburg) als Verknüpfungsbereich besteht weiterhin generell
Einverständnis, sofern der vereinbarte Ablösungsbetrag in Höhe von ca.
41.000 € vom Landkreis Aichach-Friedberg vollumfänglich erlassen wird.
- Der Bürgermeister wird – unter Berücksichtigung des o. g. Beschlusspunktes 2 - ermächtigt die beiliegende „Zustimmungserklärung zur Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenzen im Zuge der Kreisstraße AIC 19“ sowie eine evtl. nachfolgende Vereinbarung zu unterzeichnen.