Beschluss: abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 29, pers. beteiligt: 0, anwesend: 29

  1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

  2. Mit der Festsetzung der Kreisstraße AIC 19 (Lechhauser Straße Richtung Augsburg) als Verknüpfungsbereich besteht weiterhin generell Einverständnis, sofern der vereinbarte Ablösungsbetrag in Höhe von ca. 41.000 € vom Landkreis Aichach-Friedberg vollumfänglich erlassen wird.

  3. Der Bürgermeister wird – unter Berücksichtigung des o. g. Beschlusspunktes 2 - ermächtigt die beiliegende „Zustimmungserklärung zur Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenzen im Zuge der Kreisstraße AIC 19“ sowie eine evtl. nachfolgende Vereinbarung zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                             0

Nein:                                        29

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              29

     

Abwesend:

StR Eichele

FrVe Eser-Schuberth