Sitzung: 06.12.2012 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 22
- Der Stadtrat stellt fest, dass die
Stadtwerke Friedberg beim Betrieb des Stadtbades die beihilferechtlichen
Kriterien für kommunale Ausgleichszahlungen an Unternehmen mit
Gemeinwohlverpflichtung weiterhin erfüllen.
Der Betrauungsakt vom 10.12.2010 behält damit seine Gültigkeit.
- Der Stadtrat stellt fest, dass nach
EU-Wettbewerbsrecht öffentliche/kommunale Mittel für den Betrieb des
Stadtbades Friedberg wie bisher nur in dem Umfang an die Stadtwerke
Friedberg fließen dürfen, wie die im Betrauungsakt definierte
Gemeinwohlverpflichtung der Stadt Friedberg infolge des öffentlichen
Auftrages reicht.
- Der Stadtrat stellt fest, dass durch die
Ausgleichszahlung keine Überkompensation erfolgt.