Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 2, pers. beteiligt: 0, anwesend: 23

1.    Im Zuge der Änderungen des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayBiKiG) wird die bisherige städtische (Investitions-)Förderpraxis, wonach bis zu 66,6 % Investitionszuschuss auf die förderfähigen Kosten gewährt wurde, auf 100 % städtische Zuschussquote der förderfähigen Kosten erhöht.

 

Dies gilt für alle künftigen, derzeit noch nicht beantragten bzw. noch nicht zugesagten Fördermaßnahmen.

 

 

2.    Ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 entfällt der gruppenbezogener Eigenanteil in Höhe von 1.636 € für Klein- und Schönheitsreparaturen, Instandhaltung sowie Sanierungen im laufenden sogenannten kleinen Bauunterhalt.

 

 

3.    Die bisher gewährten laufenden städtischen freiwilligen Leistungen in Höhe von 7,5% (Kindergärten) / 10,0 % (Kinderhort) werden ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 auf 10,0 % (Kindergärten-NEU) / 10,0 % (Kinderhort-unverändert) angehoben.

 

Mit der Anpassung der o.g. Förderpraxis erwartet die Stadt Friedberg eine Stabilisierung der Elternbeiträge in den jeweiligen Einrichtungen. Mit dem erhöhten Zuschuss wird die Bedingung verknüpft, dass künftig geplante Erhöhungen der Elternbeiträge durch die jeweiligen Träger nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Stadt Friedberg vorgenommen werden können.

 

 

4.    Die geplanten Gesetzesänderungen zum BayKiBiG werden zur Kenntnis genommen. Diese wurden staatlicherseits bereits seit September 2012 im Vorgriff der noch erforderlichen Beschlussfassung durch den Bayerischen Landtag vollumfänglich vollzogen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           21

Nein:                                          2

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              23

     

Abwesend:

StR Bante

StR Büchler

StR Feile

StR Gürtler

StR Güntner

3.BM Losinger

StRin Micheler-Jones

StRin Schwab