Sitzung: 17.01.2013 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 2, pers. beteiligt: 0, anwesend: 23
1.
Im
Zuge der Änderungen des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes
(BayBiKiG) wird die bisherige städtische (Investitions-)Förderpraxis,
wonach bis zu 66,6 % Investitionszuschuss auf die förderfähigen Kosten gewährt
wurde, auf 100 % städtische Zuschussquote der förderfähigen Kosten erhöht.
Dies gilt für alle
künftigen, derzeit noch nicht beantragten bzw. noch nicht zugesagten Fördermaßnahmen.
2.
Ab
dem Kindergartenjahr 2013/2014 entfällt der gruppenbezogener Eigenanteil in
Höhe von 1.636 € für Klein- und Schönheitsreparaturen, Instandhaltung sowie
Sanierungen im laufenden sogenannten kleinen Bauunterhalt.
3.
Die
bisher gewährten laufenden städtischen freiwilligen Leistungen in Höhe von 7,5%
(Kindergärten) / 10,0 % (Kinderhort) werden ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 auf
10,0 % (Kindergärten-NEU) / 10,0 % (Kinderhort-unverändert) angehoben.
Mit der Anpassung der
o.g. Förderpraxis erwartet die Stadt Friedberg eine Stabilisierung der
Elternbeiträge in den jeweiligen Einrichtungen. Mit dem erhöhten Zuschuss wird
die Bedingung verknüpft, dass künftig geplante Erhöhungen der Elternbeiträge durch
die jeweiligen Träger nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Stadt
Friedberg vorgenommen werden können.
4.
Die
geplanten Gesetzesänderungen zum BayKiBiG werden zur Kenntnis genommen. Diese wurden
staatlicherseits bereits seit September 2012 im Vorgriff der noch
erforderlichen Beschlussfassung durch den Bayerischen Landtag vollumfänglich
vollzogen.