Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 25

Die Stadt Friedberg erlässt aufgrund der Art. 2, 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom

25. Februar 2010 (GVBl. S. 66) (FN BayRS 2024-1-I) folgende

 

Änderungssatzung zur

 

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

 

 

§ 1

 

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 22.12.2004, zuletzt geändert durch Satzung vom 16.12.2009, wird wie folgt geändert:

 

  1. § 9a Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:

„(2)      Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss
bis          4 cbm / h                      30,00 / Jahr
bis        10 cbm / h                      40,00 / Jahr
bis        16 cbm / h                   € 300,00 / Jahr
über     16 cbm / h                   € 500,00 / Jahr.“

  1. In § 12 Abs. 2 wird die Zahl „1,20 €“ durch die Zahl „0,80 €“ ersetzt.

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 01.01.2013 in Kraft.

 

 

Friedberg, den

Stadt Friedberg

 

 

 

Dr. Peter Bergmair

Erster Bürgermeister

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           25

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              25

     

Abwesend:

StR Bante

StR Büchler

StR Feile

StR Güntner

3.BM Losinger

StRin Schwab